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Volkswirtschaft   29.11.2025 07:30:42

Verhandlungen um EU-Reform: Fluggäste könnten das Nachsehen haben

Brüssel (awp/sda/afp) - Eine Reform der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen geht am Montag in die wahrscheinlich letzte Verhandlungsrunde - und Passagiere könnten das Nachsehen haben. Eine Schwelle bei bislang drei Stunden Verspätung könnte angehoben, die Zahlungen gekürzt werden. Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder müssen sich auf einen Kompromiss einigen - die Verhandlungen dürften zäh werden.

Was gilt bisher?

Ab einer Verspätung von drei Stunden können Passagiere eine pauschale Entschädigung beantragen, sofern die Fluggesellschaft die Wartezeit verschuldet hat. Für Flüge bis 1500 Kilometer gilt ein Anspruch in Höhe von 250 Euro, für Flüge bis 3500 Kilometer bekommen Passagiere 400 Euro und für Langstreckenflüge mit mehr als 3500 Kilometern 600 Euro. Bei "aussergewöhnlichen Umständen" wie Naturkatastrophen gilt das nicht.

Was könnte sich ändern?

Eine Mehrheit der 27 EU-Länder will die Schwelle anheben. Ihrer Vorstellung nach hätten Passagiere für Flüge über eine Entfernung bis zu 3500 Kilometer sowie alle innereuropäischen Flüge ab vier Stunden Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 300 Euro. Bei längeren Strecken würden Passagiere erst ab einer Verspätung von sechs Stunden 500 Euro erhalten.

Wer hält dagegen?

Eine breite Mehrheit aus fast allen Fraktionen im Europaparlament. Parlamentsvertreter wollen die Schwelle bei drei Stunden belassen, dies gilt als rote Linie in den Verhandlungen. Bei der Höhe der Entschädigungen könnte es allerdings Spielraum geben.

Was sagen Verbraucherschützer?

Organisationen wie BEUC und das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hoffen in den Verhandlungen auf das Europaparlament. Sie warnen vor einem "nicht hinnehmbaren Rückschritt" für Passagiere, sollte die Schwelle von drei Stunden tatsächlich um teils mehrere Stunden angehoben werden.

Wie argumentieren die Fluggesellschaften?

Nach Ansicht des Branchenverbandes A4E (Air for Europe) würde ein höhere Schwelle dazu führen, dass weniger Flüge ausfallen. Die Logik: Sei die Verspätung so gross, dass eine Entschädigung fällig würde, strichen die Fluggesellschaften den Flug häufig ganz. Eine höhere Schwelle gebe den Unternehmen zudem mehr Zeit, Ersatzmaschinen bereitzustellen.

Was gilt in der Schweiz?

Laut Angaben des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen (Essen, Trinken, Hotelübernachtung) erbringen, wenn ein Flug je nach Entfernung zwei, drei oder vier Stunden beim Abflug verspätet ist. Anders als für europäische Gerichte sind Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aktuell für die Schweiz grundsätzlich nicht bindend, bilden aber eine wichtige Grundlage für die Auslegung des relevanten EU-Luftrechts durch schweizerische Bundesbehörden und Gerichte.

Worum geht es in den Verhandlungen noch?

Die Entschädigungen sind Teil einer grösseren Reform. Fluggesellschaften könnten etwa verpflichtet werden, bei Verspätungen automatisch ein Formular zu verschicken, mit dem Passagiere eine Entschädigung beantragen können.

Das Parlament will zudem erreichen, dass Fluggäste immer einen kleinen Koffer als kostenloses Handgepäck mitnehmen dürfen - nicht nur eine Handtasche. Dafür wollen die Abgeordneten einheitliche Masse vorschlagen. Dafür gab es unter den 27 EU-Ländern zuletzt aber keine Mehrheit.

Wie geht es nach Montag weiter?

Ziel beider Seiten ist eine Einigung am Montag, wenn nötig in der Nacht zum Dienstag. Danach müssten Europaparlament und Rat diesen Kompromiss formal absegnen. Kommt keine Einigung zustande, sind weitere Verhandlungsrunden nötig.


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