Schweizer Aktien
Wenn Sie das erste Mal eine Schweizer Namenaktie kaufen, erhalten Sie in Ihren E-Dokumenten auf BCV-net einen Antrag auf Eintragung ins Aktienregister. Wenn Sie uns dieses Dokument unterzeichnet zurückschicken, wird es bei uns hinterlegt. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie bei jedem weiteren Kauf von Schweizer Namenaktien auf TradeDirect automatisch in das jeweilige Aktienregister eingetragen.
Ausländische Aktien
Beim Kauf ausländischer Aktien ist eine Eintragung ins Aktienregister über die BCV nicht möglich. Sie können jedoch eine Hinterlegungsbescheinigung anfordern, um Ihr Stimmrecht ausüben zu können.