Bedingungen des TradeDirect-Empfehlungsprogramms – Anwerbende Person
Um uns weiterempfehlen zu können, müssen Sie Kundin bzw. Kunde von TradeDirect sein.
Die anwerbende Person erhält ihren Bonus nur dann, wenn die angeworbene Person ein Depot eröffnet und innerhalb von 31 Tagen mindestens CHF 1000.– investiert.
Es wird also nur der von der angeworbenen Person effektiv auf TradeDirect investierte Betrag berücksichtigt; die auf ihren Konten verfügbaren liquiden Mittel fliessen nicht in die Berechnung ein.
In den ersten zwei Monaten nachdem die angeworbene Person über die TradeDirect-Website oder -App ein Depot eröffnet hat, erhält die anwerbende Person für ihre online durchgeführten Börsentransaktionen (Aktien, Warrants, ETF oder Fonds) bis zu CHF 250.– an Courtagen exkl. Steuern und Stempelabgaben zurückerstattet.
Einzig die effektiv ausgeführten Aufträge geben Anrecht auf eine Rückerstattung der Courtagegebühren.
Dieses Angebot gilt nicht für telefonisch erteilte Aufträge.
Die anwerbende Person wird nicht benachrichtigt, wenn die angeworbene Person die Angebotsbedingungen nicht erfüllt.
Die Mitarbeitenden der BCV-Gruppe sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
Die anwerbende Person ist damit einverstanden, dass ihre Bankbeziehung mit der BCV der angeworbenen Person mitgeteilt wird.
Dieses Angebot ist mengenmässig begrenzt.
Die BCV behält sich das Recht vor, es jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu verlängern, zu verkürzen oder zu annullieren.
Eine TradeDirect-Kundin bzw. ein TradeDirect-Kunde kann pro Jahr maximal 3 Personen anwerben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bedingungen des TradeDirect-Empfehlungsprogramms – Angeworbene Person
Die angeworbene Person muss volljährig und in der Schweiz wohnhaft sein.
Die angeworbene Person muss ein Depot eröffnen und innerhalb von 31 Tagen nach Depoteröffnung den erforderlichen Mindestbetrag von CHF 1000.– investieren.
Es wird also nur der von der angeworbenen Person auf TradeDirect effektiv investierte Betrag berücksichtigt; die auf ihren Konten verfügbaren liquiden Mittel fliessen nicht in die Berechnung ein.
Die angeworbene Person ist damit einverstanden, dass ihre Bankbeziehung mit der BCV der Person, die sie angeworben hat, mitgeteilt wird.
Die angeworbene Person profitiert von allen Sonderangeboten für Neukundinnen und -kunden.
Die Mitarbeitenden der BCV-Gruppe sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.