Bundesgericht: Firma Läderach durch Medienbeitrag in Persönlichkeit verletzt
Lausanne (awp/sda) - Die Nachrichten-Plattform swissinfo.ch hat in einem 2021 publizierten Artikel die Persönlichkeit des Glarner Schokoladen-Unternehmens Läderach verletzt. Sie muss das Urteil des Bundesgerichts zu diesem Fall 30 Tage lang publizieren und Passagen aus dem Text streichen.
Der umstrittene, in englischer Sprache verfasste Online-Beitrag, thematisierte Sponsoringvereinbarungen, die der Bund aufgrund von Reputationsrisiken beendet hatte. Dabei wurde primär das Rohstoff-Unternehmen Glencore genannt. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Nach einem Zwischentitel heisst es im Lauftext, der Bund habe die Liste seiner privatwirtschaftlichen Partner von 83 auf 36 gekürzt. Von der strikteren Handhabung sei auch die Schokoladen-Firma Läderach betroffen.
Es folgt, der CEO sei sein evangelikaler Christ, der gegen die gleichgeschlechtliche Ehe und das Recht der Frauen auf Abtreibung sei. Auch die Fluggesellschaft Swiss habe den Schokoladenhersteller im vorhergehenden Jahr "fallenlassen".
Die Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR, zu der swissinfo.ch gehört, drang vor Bundesgericht mit ihren Argumenten nicht durch - was auch schon vor den Glarner Vorinstanzen nicht gelungen war.
Verständnis des Durchschnittslesers
So geht auch das höchste Schweizer Gericht davon aus, dass der Durchschnittsleser die umstrittenen Zeilen so verstehe, dass Läderach aufgrund der von seinem CEO vertretenen Auffassungen von der Liste des Bundes gestrichen und der Vertrag mit der Fluggesellschaft Swiss aufgelöst worden sei.
Tatsächlich war das Glarner Unternehmen nie auf dieser besagten Liste verzeichnet und der Vertrag mit der Swiss ausgelaufen. Eine Bewerbung für eine neuerliche Partnerschaft wurde von Seiten der Airline nicht ausgeschlossen.
Swissinfo.ch bezog sich in seinem Artikel auf eine Publikation der NZZ am Sonntag vom Wochenende des 24./25. April 2021. Darin nimmt das eidgenössische Aussendepartement zu einem Anlass Stellung, der 2019 in der Schweizer Botschaft in Paris stattfand.
Damals trat Läderach als Sponsor auf. In der Stellungnahme schreibt das Departement, dass es eine solche Sponsoring-Partnerschaft mit Läderach zum gegenwärtigen Zeitpunkt vertieft prüfen würde.
In der NZZ wird auch ein Vertreter des Bundes indirekt mit der Aussage zitiert, dass der Grund für die Haltung des EDA die Äusserungen des Läderach-CEO seien. Dies wird im Artikel von swissinfo.ch jedoch nicht aufgezeigt, auch wenn der Bundesvertreter im Zusammenhang mit Glencore genannt wird. (Urteil 5A_732/2024 vom 15.1.
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