Alle grossen Betriebe sollen regelmässig Lohngleichheit analysieren
Bern (awp/sda) - Ausnahmslos alle Unternehmen mit mindestens hundert Angestellten sollen die Lohngleichheitsanalyse nach vier Jahren wiederholen müssen. Das fordert die zuständige Nationalratskommission. Heute gäbe es Ausnahmen, deren Kriterien unklar seien.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne/VD) Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel knapp aus - mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Als Nächstes befasst sich die Schwesterkommission des Ständerats mit der Initiative. Stimmt sie ihr zu, kann die WBK-N eine entsprechende Änderung des Gleichstellungsgesetzes an die Hand nehmen, wonach wiederholte Lohngleichheitsanalysen durch die Unternehmen die Norm sein müssen.
Die Initiantin macht geltend, dass derzeit eine Ausnahme vorgesehen sei, die Verwirrung stifte. Demnach muss für den Fall, dass die Analyse die Einhaltung der Lohngleichheit ausweist, die Analyse nicht wiederholt werden.
Das Problem sei, dass es keine Kriterien gebe, anhand derer beurteilt werden könne, ob die Lohngleichheit als eingehalten gelte. Weder die Unternehmen noch die Angestellten wüssten heute genau, wann die Lohngleichheitsanalyse wiederholt werden müsse.
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