Bundesrat will Bauernbetriebe administrativ entlasten
Bern (awp/sda) - Der Bundesrat will die administrative Belastung der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe verringern. So soll es beispielsweise für sie künftig nicht mehr nötig sein, für den ökologischen Leistungsnachweis auf allen Parzellen eine Bodenuntersuchung durchzuführen.
Insgesamt vierzehn Verordnungen will der Bundesrat mit dem Ziel der Vereinfachung der Agrarpolitik abändern, wie er mitteilte. Für diese Änderungen, welche alle am 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen, eröffnete die Landesregierung am Mittwoch die Vernehmlassung.
Besonders bei den Direktzahlungen schlage er eine Reihe von Massnahmen zur Vereinfachung vor, schrieb der Bundesrat weiter. Er will aber auch etwa die Anforderungen an den Pflanzenschutz anpassen und so die Zahl der erteilten Sonderbewilligungen verringern.
Und im Bereich der Digitalisierung spricht sich der Bundesrat für einen auf dem "Once-Only-Prinzip" basierenden Ansatz aus, also der einmaligen Erfassung von Daten. Die Vernehmlassung zu diesem sogenannten landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 dauert bis zum 6. Mai.
Bereits der zweite Schritt
Landwirtschaftsminister Guy Parmelin hatte im vergangenen Herbst bereits einen Aktionsplan unterzeichnet, mit dem der Bund die Kontrollen in der Landwirtschaft verringern will. Ziel dieses Plans ist es, die Zahl der Grund- respektive Standardkontrollen von mehreren auf höchstens eine Kontrolle im Jahr und pro Betrieb zu senken.
Der Plan wurde damals auch von Vertreterinnen und Vertretern von drei Bundesämtern, Kantonen, des Schweizer Bauernverbandes, Label-Organisationen, des Detailhandels und Kontrollorganen unterzeichnet.
Mit der Umsetzung der Agrarpolitik ab 2030 werde ein dritter Schritt zur Vereinfachung der Landwirtschaftspolitik folgen, kündigte der Bundesrat am Mittwoch an.
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