Parlament schiebt Abgangsentschädigungen beim Bund einen Riegel
Bern (awp/sda) - Abgangsentschädigungen an Topkader des Bundes sind künftig nicht mehr zulässig. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.
Die grosse Kammer sprach sich mit 155 zu 0 Stimmen bei 27 Enthaltungen für eine Anpassung des Bundespersonalrechts aus. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hatte sie mit 21 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Die Grünen enthielten sich grossmehrheitlich der Stimme, weitere Enthaltungen kamen aus den Reihen der SP.
Heute sind Abgangsentschädigungen nach Kündigungen für oberste Kader der Bundesverwaltung möglich. Mit Mitgliedern von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen bundesnaher Betriebe können Abgangsentschädigungen vertraglich vereinbart werden. Beide Praktiken will das Parlament nun unterbinden.
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