Gericht: Einige Eon-Fernwärme-Preisklauseln unwirksam
HAMM (awp international) - Fernwärme-Kunden beim Energieunternehmen Eon können nach einem Gerichtsurteil weiter auf Rückerstattungen hoffen - allerdings zunächst nur in einigen Versorgungsgebieten. Das Oberlandesgericht Hamm erklärte Preiserhöhungsklausen bei dem Fernwärmeanbieter Eon Energy Solutions in Hamburg, dem nordrhein-westfälischen Erkrath sowie im hessischen Schwalbach für unwirksam, wie das Gericht nach Urteilsverkündung mitteilte.
Erstinstanzlich abgelehnt wurde allerdings eine sogenannte Verbandsklage, mit der der Verbraucherzentrale Bundesverband festgestellt wissen wollte, dass die Klauseln generell unwirksam seien, wenn sie einen bestimmten Anteil an der Preisberechnung ausmachen. Diese Einschätzung teilte das Gericht nicht. Die Verbraucherschützer kündigten daher an, den Bundesgerichtshof anrufen zu wollen. Der Fernwärmeanbieter Eon prüft, ob er Rechtsmittel einlegen will.
Gericht: Kundenpreis stärker gestiegen als Kosten von Versorger
Für die drei Versorgungsgebiete mit unwirksamen Preisformeln in NRW, Hessen und Hamburg monierten die Richter unter anderem, der Fernwärmeversorger habe Kostensteigerungen in unzulässiger Weise weitergegeben. So habe er die Preise prozentual erhöht, obwohl der Einkaufspreis um einen Festbetrag gestiegen war, wie das Gericht in einer Mitteilung erklärte. Dadurch sei der Kundenpreis stärker gestiegen als die Kosten des Fernwärmeanbieters.
Schon in mündlicher Verhandlung Ende September hatte die Vorsitzende Richterin bei aller Kritik an den beklagten Preisklauseln allerdings deutlich gemacht, keine Grundlage für eine generelle Feststellung der Unwirksamkeit in allen Versorgungsgebieten zu sehen. Vielmehr müsse am Ende jeder Kunde seinen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Kosten rückwirkend individuell vor den Gerichten einklagen.
Solange der Rechtsstreit läuft, können Kunden ihr Geld von Eon noch nicht zurückfordern - dafür brauche es ein rechtskräftiges Urteil, betonte die Verbraucherzentrale. Sie betrachtet die Entscheidung in Hamm als "wichtigen Etappensieg" und will in die nächste Instanz gehen. "Viele Menschen in anderen Gebieten haben aus unserer Sicht nach vergleichbaren Klauseln zu viel bezahlt", sagt Ronny Jahn, beim Verbraucherzentrale Bundesverband zuständig für die Sammelklagen.
Eon: Noch keine Entscheidung zu möglichen Rechtsmitteln
Eon Energy Solutions kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig prüfen zu wollen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. "Der Prozess verdeutlicht das herausfordernde und unklare Umfeld, in dem Fernwärmenetzbetreiber agieren", teilte ein Sprecher mit. Man begrüsse daher die Ankündigung der Bundesregierung, mehr Klarheit und Struktur für Kunden und Betreiber von Fernwärmenetzen schaffen zu wollen.
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