Post stellt weiter Sendungen überallhin zu
Bern (awp/sda) - Alle ganzjährig bewohnten Häuser erhalten Briefe, Pakete und Zeitungen auch in Zukunft mindestens so wie bisher. Einen Vorschlag, die Post nur noch in ganzjährig bewohnten Siedlungen zuzustellen, lässt der Bundesrat fallen.
Die vorgeschlagene Änderung des Siedlungsbegriffs war in der Vernehmlassung zur Revision der Postgesetzgebung auf grosse Kritik gestossen. Unter anderem der Gewerkschaftsbund, die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, der Hauseigentümerverband und die Vereinigung aktiver Seniorinnen- und Selbsthilfeorganisationen sprachen sich dagegen aus.
Sie argumentierten, dass allen voran Randregionen und Seitentäler unter dieser Massnahme leiden würden. Weiter würde eine Reduktion der Hauszustellung zu einer ungleichen Behandlung von Stadt und Land führen.
Änderungen gibt es dafür bei der Pünktlichkeit der Post-Zustellungen, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Die Post müsse künftig nur noch mindestens 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen. Bislang waren es 97 Prozent der Briefe und 95 Prozent der Pakete. Durch die gelockerten Vorgaben könne die Post die Grundversorgung effizienter und kostengünstiger bereitstellen.
Die Neuregelung habe keine Auswirkungen auf die Zustellung abonnierter Tageszeitungen, so der Bundesrat. In Gebieten ohne Frühzustellung müssten weiterhin 95 Prozent der Zeitungen bis spätestens 12.30 Uhr zugestellt werden.
Digitaler Brief neu in Grundversorgung
Ergänzt wird die Grundversorgung mit einem digitalen Brief. Kundinnen und Kunden können künftig elektronische Sendungen verschicken und empfangen, wie der Bundesrat schrieb. Die Nutzung sei freiwillig.
Wer physische Briefe haben will, bekommt diese weiterhin. In diesem Falle produziere die Post aus elektronischen Sendungen physische Briefe und befördere diese auf traditionellem Wege.
Im Gegensatz zur klassischen E-Mail sei der digitale Brief mit einem digitalen Siegel, einem Zeitstempel und einer erweiterten Empfangsbestätigung versehen, schrieb die Post. So würden Anforderungen an Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit erfüllt.
Die Änderungen der Postverordnung treten am 1. April 2026 in Kraft. Mit der Veränderung der Verordnung und den damit einhergehenden Einsparungen soll die Finanzierung der Grundversorgung vorläufig sichergestellt werden.
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