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Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung   24.06.2026 14:15:12

Bundesrat will Zusatzleistungen der Post klarer definieren

Bern (awp/sda) - Der Bundesrat reagiert auf Unternehmenskäufe der Schweizerischen Post. Diese soll künftig Tätigkeiten ausserhalb ihres Grundauftrags nur dann ausüben können, wenn diese einen engen Zusammenhang zur Haupttätigkeit aufweisen.

Die Landesregierung hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie das Postorganisationsgesetz entsprechend revidieren will. Bis Mitte Oktober schickt sie die Vorlage in eine Vernehmlassung. Die Post habe ihre Geschäftstätigkeit ausserhalb der Grundversorgung in den letzten Jahren ausgebaut, schrieb der Bundesrat in einer Mitteilung.

Diese Entwicklung sei im Parlament und in der Wirtschaft zunehmend auf Kritik gestossen. So kritisierte etwa der Berner SVP-Nationalrat Lars Guggisberg vor zwei Jahren in einem Vorstoss, die Post investiere in Baustellenlogistik, in Medizinalinstrumente und habe in Deutschland einen Wald gekauft.

Daher gelte es, so der Bundesrat in seiner Mitteilung, Rechtssicherheit in Bezug auf die Tätigkeit der Post ausserhalb der Grundversorgung zu schaffen. In der neuen Zweckumschreibung für die Post will der Bundesrat auch deren digitale Dienstleistungen definieren.

Im Weiteren will der Bundesrat ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Unternehmenszwecks im Zusammenhang mit Akquisitionen schaffen. So soll die Post grössere Unternehmensbeteiligungen der Eidgenössischen Postkommission (Postcom) zur Überprüfung und Genehmigung vorlegen müssen.

Postgesetz soll neu Schwellenwerte aufweisen

Der Bundesrat hat am Mittwoch auch eine Revision des Postgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, deren Grundzüge Bundesrat Albert Rösti bereits im August 2025 bekanntgab. Die Eckwerte sind: Erstens soll der Umfang und die Qualität der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten vorerst gleich bleiben.

Die Post muss die Grundversorgung weiterhin eigenwirtschaftlich finanzieren. Sie erhält von der öffentlichen Hand keine finanzielle Unterstützung.

Zweitens soll die Post künftig beim Bund eine Anpassung des Grundversorgungsauftrages beantragen können, wenn die Nachfrage in den Bereichen Briefe, Pakete, Zeitungen und Zeitschriften sowie Bareinzahlungen neu festgelegte Schwellenwerte unterschreitet.

Der Bundesrat entscheidet über die Umsetzung. Dabei berücksichtigt er die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen sowie regionale Aspekte.

Im Postgesetz wird ein Mindestumfang für die Grundversorgung festgelegt. Diese Dienstleistungen muss die Post in jedem Fall und unabhängig vom Erreichen der Schwellenwerte anbieten.

Mit diesen Anpassungen reagiert der Bundesrat auf den Umstand, dass die Nachfrage nach gewissen Post-Dienstleistungen seit Jahren stark rückläufig ist. Die Briefmenge ist in den letzten zehn Jahren um ein Drittel gesunken. Bis 2030 rechnet die Post mit einem weiteren Rückgang bei den Briefen um rund 30 Prozent und einer Halbierung der Bareinzahlungen.

Schweizerische Post reagiert zufrieden

Die geplanten Änderungen im Postgesetz unterstützt die Schweizerische Post, wie sie am Mittwoch mitteilte. Es handle sich um eine "dynamische Regulierung" mit Änderungen Schritt für Schritt. Konzernleiter Pascal Grieder wird mit der Aussage zitiert: "Wenn wir pro Person beispielsweise nur noch knapp zwei Briefe pro Woche im Briefkasten haben, dann sollten wir darüber sprechen, ob die Pöstlerin tatsächlich jeden Tag vorbeikommen soll".

Zu den im Postorganisationsgesetz geplanten Änderungen schreibt die Post, für sie sei wichtig, dass die Post über ausreichend unternehmerischen Handlungsspielraum verfüge. Es sei richtig, die Postgesetzgebung ganzheitlich zu modernisieren, so, wie das der Bundesrat anstrebe. Der Bundesrat schaffe so ein ausgewogenes Modell, das den Service public stärke, Innovationen ermögliche und die Zukunft der Post sichere.

Syndicom kritisiert

Die Gewerkschaft Syndicom kritisierte hingegen die Vorlage: Die "dynamischen Kriterien" würden für die Post zum Anreiz, die bestehende Grundversorgung "auszuhungern", schrieb Syndicom in einer Mitteilung. Syndicom vermisst laut der Mitteilung auch einen Vorschlag, das Kreditverbot für die PostFinance aufzuheben.


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