Aufsichtsbehörden, Regulierungen   20.12.2024 19:00:25

Swisscom: Bund soll Mehrheitsbeteiligung behalten

Bern (awp/sda) - Der Bund soll seine Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom aufgrund von sicherheitspolitischen Aspekten weiterhin beibehalten. Das entschied der Bundesrat auf Basis einer Untersuchung der Eignerstrategie durch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.

Das Evaluationsteam stellte zwar fest, dass der Bund keine Beteiligung an Swisscom mehr brauche, um eine gute Telekommunikation und Grundversorgung in der Schweiz sicherzustellen, wie es in der Mitteilung vom Freitagabend heisst.

Bei der Informatik- und Kommunikationsinfrastruktur der Swisscom handle es sich aber um eine kritische Infrastruktur. Der störungsfreie Austausch von Informationen über Telefon und Internet trage dazu bei, die Handlungsfähigkeit der Schweiz auch in ausserordentlichen Lagen zu gewährleisten.

Als Aktionär könne der Bund effektiver und rascher auf die Entwicklung respektive auf den Schutz dieser Infrastruktur einwirken, als es allein mit den Instrumenten von Gesetzgebung, Aufsicht und vertraglichen Vereinbarungen möglich wäre. Daher gebe es aus der Sicht des Evaluationsteams kurzfristig keine bessere Lösung, als die Mehrheitsbeteiligung von 51 Prozent beizubehalten.

___ Strategische Ziele

Geprüft wurden in der Evaluation auch Möglichkeiten wie eine Minderheitsbeteiligung oder eine Aufspaltung der Swisscom. Diese seien aber als wenig geeignet erachtet worden und daher nicht weiterverfolgt worden. Im kommenden Jahr sollen UVEK und EFD zudem einen Prozess zur Erneuerung der strategischen Ziele des Bundesrates für die Swisscom über die Periode 2026 bis 2029 einleiten.

Der Bundesrat überprüft regelmässig, ob die Beteiligung des Bundes noch notwendig und angemessen sind. Die Swisscom-Evaluation wurde dabei in Zusammenarbeit mit einem externen Expertenteam unter der Federführung der Firma Swiss Economics durchgeführt. Die Expansionsstrategie von Swisscom in Italien und die damit verbunden Risiken spielten im Schlussbericht nur am Rande eine Rolle.


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