Aufsichtsbehörden, Regulierungen
16.09.2025 07:45:10
Die Weko hatte in einem ersten Verfahren der Swisscom eine Busse von 7 Millionen Franken auferlegt, weil der "Blaue Riese" bei der Vernetzung von Postfilialen mit Breitbandanschlüssen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben soll. Das Bundesgericht sah dies anders und kam im vergangenen Jahr zum Schluss, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht hatte.
Da die Mitte 2020 eröffnete Folgeuntersuchung die gleiche Verhaltensweise der Swisscom bei der Standortvernetzung weiterer Unternehmen betreffe, stelle die Weko das hängige Verfahren ein, schrieben die Wettbewerbshüter. Der Entscheid der Weko könne an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Weko stellt Folgeuntersuchung gegen Swisscom ein
Bern (awp) - Die Wettbewerbskommission Weko stellt eine Folgeuntersuchung gegen die Swisscom wegen der Vernetzung von Unternehmensstandorten über Breitband ein. Dies ist die Folge eines Bundesgerichtsurteils vom April 2024, das einen Weko-Entscheid aufgehoben hat.Die Weko hatte in einem ersten Verfahren der Swisscom eine Busse von 7 Millionen Franken auferlegt, weil der "Blaue Riese" bei der Vernetzung von Postfilialen mit Breitbandanschlüssen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben soll. Das Bundesgericht sah dies anders und kam im vergangenen Jahr zum Schluss, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht hatte.
Da die Mitte 2020 eröffnete Folgeuntersuchung die gleiche Verhaltensweise der Swisscom bei der Standortvernetzung weiterer Unternehmen betreffe, stelle die Weko das hängige Verfahren ein, schrieben die Wettbewerbshüter. Der Entscheid der Weko könne an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
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