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30.05.2025 12:55:09
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verhängte in den Jahren 2017 und 2019 Bussen in der Höhe von 196'000 beziehungsweise 168'000 Franken gegen die Swiss. Grund dafür war die Ankunft von fast 150 Personen in Zürich, die nicht über die notwendigen Papiere verfügten. Die Passagiere kamen aus Sao Paulo/Brasilien und den USA.
Das Bundesverwaltungsgericht hob die Verfügungen 2020 und 2021 auf und wies den Fall ans SEM zurück. Nach einer Zusammenführung der Verfahren verhängte das Sekretariat 2023 Bussen von 200'000 und 168'000 Franken wegen Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht bei der Kontrolle der Einreisebewilligungen beim Einsteigen.
___ Personal instruiert
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Freitag publizierten Urteil die Beschwerde der Swiss erneut gutheissen. Die Richter halten fest, dass der Fluggesellschaft keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden könne.
Die Swiss habe überprüft, ob das mit der Kontrolle betraute Personal richtig instruiert worden ist. In den USA, wo diese Aufgabe dem Flughafenpersonal übertragen sei, könne die Fluggesellschaft davon ausgehen, dass die technische Ausstattung eine zuverlässige Organisation der Abfertigung ermögliche.
Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil A-1820/2023 vom 20.5.
Bundesverwaltungsgericht heisst Rekurs der Swiss gegen Busse vom Bund gut
Lausanne (awp/sda) - Die Fluggesellschaft Swiss ist ihren Verpflichtungen bei der Kontrolle der Reisedokumente von Passagieren mit Ziel Zürich nachgekommen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es hat eine vom Bund auferlegte Sanktion aufgehoben. Diese war verhängt worden, weil die Swiss zwischen 2016 und 2018 Passagiere ohne gültige Dokumente für den Schengen-Raum beförderte.Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verhängte in den Jahren 2017 und 2019 Bussen in der Höhe von 196'000 beziehungsweise 168'000 Franken gegen die Swiss. Grund dafür war die Ankunft von fast 150 Personen in Zürich, die nicht über die notwendigen Papiere verfügten. Die Passagiere kamen aus Sao Paulo/Brasilien und den USA.
Das Bundesverwaltungsgericht hob die Verfügungen 2020 und 2021 auf und wies den Fall ans SEM zurück. Nach einer Zusammenführung der Verfahren verhängte das Sekretariat 2023 Bussen von 200'000 und 168'000 Franken wegen Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht bei der Kontrolle der Einreisebewilligungen beim Einsteigen.
___ Personal instruiert
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Freitag publizierten Urteil die Beschwerde der Swiss erneut gutheissen. Die Richter halten fest, dass der Fluggesellschaft keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden könne.
Die Swiss habe überprüft, ob das mit der Kontrolle betraute Personal richtig instruiert worden ist. In den USA, wo diese Aufgabe dem Flughafenpersonal übertragen sei, könne die Fluggesellschaft davon ausgehen, dass die technische Ausstattung eine zuverlässige Organisation der Abfertigung ermögliche.
Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil A-1820/2023 vom 20.5.
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