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Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung   19.05.2026 13:00:15

Bundesgericht bestätigt Sanktionen gegen Engadiner Bauunternehmen

Lausanne (awp/sda) - Eine Unternehmensgruppe und zwei Bauunternehmen aus dem Unterengadin müssen Weko-Sanktionen von total 4,7 Millionen Franken zahlen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerden abgewiesen. Die Firmen sprachen jahrelang die Preise untereinander ab.

Das Bundesgericht hat in seinen drei am Dienstag publizierten Urteilen festgehalten, dass zwischen der Foffa Conrad-Gruppe, der Lazzarini AG und der Resgia Koch SA ein Konsens darüber bestand, das Marktverhalten im Hoch - und Tiefbau im Unterengadin zu koordinieren. Diese Verabredung habe von 2008 bis 2012 bestanden.

Von 1997 bis 2008 habe zudem eine Übereinkunft bei der Festlegung der Zuschlagsempfänger und der jeweiligen Angebotspreise im Rahmen von Vorversammlungen existiert. Der diesen Abmachungen zu Grunde liegende Gesamtkonsens sei gesetzlich betrachtet die Basis für eine Wettbewerbsabrede.

___ Beträge bestätigt

Die Absprachen hätten die Beschränkung des Wettbewerbs zum Ziel gehabt und seien gemäss dem Wettbewerbsgesetz unzulässig. Die Bemessung der Sanktionen hat das höchste Schweizer Gericht bestätigt. Die Foffa Conrad-Gruppe muss rund 2,5 Millionen Franken, die Lazzarini 2 Millionen Franken und die Resgia Koch 185'000 Franken zahlen.

Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) eröffnete 2012 gegen 19 im Unterengadin tätige Firmen eine Untersuchung. Im März 2018 sprach sie Sanktionen gegen mehrere Firmen aus. Das Bundesverwaltungsgericht senkte diese in seinem Entscheid von Ende November 2023 auf die nun bestätigten Beträge. (Urteile 2C_40/2024 und 2C_70/2024 vom 19.3.2026 und Urteil 2C_41/2024 vom 1.4.


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