Evolva wird von gewissen Publizitätspflichten der SIX befreit
Reinach (awp) - Das sich in Liquidation befindende Biotech-Unternehmen Evolva hat von der Börsenbetreiberin eine befristete Befreiung von gewissen Börsenregeln erhalten. Zugleich werde die Kotierung der Aktien aufrechterhalten, teilte Evolva am Dienstag mit.
Mit dem Entscheid der SIX vom 25. März sei Evolva etwa von gewissen Publizitätspflichten befreit worden, so die Mitteilung weiter. Dazu zählen etwa die Einreichung eines Geschäftsberichts 2023, die Führung eines Kalenders mit den wichtigsten Terminen des Unternehmens oder auch die Offenlegung von Management-Transaktionen.
Evolva sei bis und mit am 11. Juni von diese Pflichten befreit, heisst es weiter. Damit reduzierten sich für das Unternehmen die Komplexität und die Kosten während des Liquidationsprozesses.
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Betroffene Instrumente
Name | Kurs | Differenz Differenz % |
52 Wochenhoch | 52 Wochentief | Volumen |
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Evolva Hldg N | 0.88 |
+0.07
+8.64%
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0.95 | 0.75 | 101.00 |