Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung
16.06.2026 16:07:10
Der Bund steuert knapp 9,2 Millionen Franken bei und der Kanton Solothurn 4,6 Millionen Franken, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Damit sei die staatliche Unterstützung für Stahl Gerlafingen auf Kurs.
Die eidgenössischen Räte hatten die Überbrückungshilfe im Dezember 2024 beschlossen. Im Kanton Solothurn hatte das Parlament im November 2025 den vom Regierungsrat beantragten Kredit mit 63 zu 24 Stimmen gutgeheissen.
Die Massnahmen des Kantons und des Bundes sollen den Standort Gerlafingen unterstützen und die Stahlproduktion in der Standortgemeinde mit über 480 Mitarbeitenden sichern, hält die Staatskanzlei Solothurn fest. Gleichzeitig bleibe die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in der ökologischen Stahlproduktion erhalten.
Das Unternehmen hatte ein Gesuch für Staatshilfe eingereicht. Bund und Standortkanton übernehmen während vier Jahren einen Teil der Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes. Die Staatshilfe ist für das Unternehmen jedoch mit Pflichten und Auflagen verbunden.
___ Auflage: Produktion bis 2031 sicherstellen
So muss der Produktionsstandort Gerlafingen bis Ende 2031 sichergestellt werden. Die Ausschüttung von Dividenden sowie die Entlastungen im Rahmen von ergebnisabhängigen und weiteren Sondervergütungen an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat sind während der Dauer der Unterstützung ausgeschlossen.
Das Stahlwerk hat sich laut Staatskanzlei auch zu einer Umweltauflage verpflichtet. Es muss das Fremdwasser in der Mischwasserkanalisation eliminieren. Ein ausführungsreifes Projekt soll bis Ende Jahr vorliegen.
Staatliche Unterstützung für Stahl Gerlafingen rollt an
Solothurn/Bern (awp/sda) - Die staatliche Unterstützung für die Stahl Gerlafingen AG im Kanton Solothurn ist unter Dach und Fach. Der Bund hat die Verfügung für den Unterstützungsbeitrag in Millionenhöhe laut Angaben der Solothurner Staatskanzlei unterschrieben.Der Bund steuert knapp 9,2 Millionen Franken bei und der Kanton Solothurn 4,6 Millionen Franken, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Damit sei die staatliche Unterstützung für Stahl Gerlafingen auf Kurs.
Die eidgenössischen Räte hatten die Überbrückungshilfe im Dezember 2024 beschlossen. Im Kanton Solothurn hatte das Parlament im November 2025 den vom Regierungsrat beantragten Kredit mit 63 zu 24 Stimmen gutgeheissen.
Die Massnahmen des Kantons und des Bundes sollen den Standort Gerlafingen unterstützen und die Stahlproduktion in der Standortgemeinde mit über 480 Mitarbeitenden sichern, hält die Staatskanzlei Solothurn fest. Gleichzeitig bleibe die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in der ökologischen Stahlproduktion erhalten.
Das Unternehmen hatte ein Gesuch für Staatshilfe eingereicht. Bund und Standortkanton übernehmen während vier Jahren einen Teil der Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes. Die Staatshilfe ist für das Unternehmen jedoch mit Pflichten und Auflagen verbunden.
___ Auflage: Produktion bis 2031 sicherstellen
So muss der Produktionsstandort Gerlafingen bis Ende 2031 sichergestellt werden. Die Ausschüttung von Dividenden sowie die Entlastungen im Rahmen von ergebnisabhängigen und weiteren Sondervergütungen an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat sind während der Dauer der Unterstützung ausgeschlossen.
Das Stahlwerk hat sich laut Staatskanzlei auch zu einer Umweltauflage verpflichtet. Es muss das Fremdwasser in der Mischwasserkanalisation eliminieren. Ein ausführungsreifes Projekt soll bis Ende Jahr vorliegen.
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