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Unternehmensergebnis   30.10.2026 10:27:21

Bayer gewinnt Glyphosat-Prozess - Vergleichsbestreben gestärkt

ST LOUIS/LEVERKUSEN (awp international) - Eine Geschworenen-Jury im US-Bundesstaat Missouri hat in der Nacht zum Donnerstag in einem Glyphosat-Prozess einstimmig zugunsten von Bayer geurteilt. Nachdem der Pharma- und Agrarchemie-Konzern im Juni einen wegweisenden Glyphosat-Fall vor dem obersten US-Gericht gewonnen hatte, war der Prozess in Missouri wichtig, weil die Kläger andere Argumente gegen Bayer vorbrachten. Der Aktienkurs des Konzerns legte am Vormittag an der Dax-Spitze um gut vier Prozent auf 49,99 Euro zu.

Infolge des Urteils des US Supreme Court sind Prozesse gegen Bayer im Grunde nicht mehr möglich, in denen Kläger sich auf fehlende Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern stützen wollen. Die Anwälte in dem nun beendeten Prozess in St. Louis hatten indes ein anderes Argument vorgebracht und behauptet, der Unkrautvernichter Roundup sei fehlerhaft konstruiert und die Kläger seien vorsätzlich getäuscht worden.

Der aktuelle Sieg vor Gericht dürfte auch den Bemühungen von Bayer Rückenwind liefern, die Causa Glyphosat, die schon Milliarden verschlungen hat, weitgehend einzudämmen. Das betont auch Analyst Richard Vosser von der Bank JPMorgan, da der aktuelle Fall zeige, "dass es für künftige Kläger schwierig sein wird, Ansprüche wegen Konstruktionsfehlern und Fahrlässigkeit geltend zu machen."

Portfoliomanager Markus Manns von der Fondsgesellschaft Union Investment geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass "vermutlich mehr Kläger die aussergerichtliche Einigung annehmen werden". Ein breit angelegter Sammelvergleich steht derzeit im Fokus, dem ein Richter noch zustimmen muss.

In dessen Rahmen wird Bayer bis zu 21 Jahre lang abnehmende, gedeckelte jährliche Zahlungen von insgesamt bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar (6,5 Mrd Euro) leisten. Damit der Vergleichsplan greift, muss ein Grossteil der Kläger zustimmen, im Grunde fast alle, wie Bayer-Chef Bill Anderson schon im Februar bei der Vorstellung des Plans betont hatte. JPMorgan-Experte Vosser geht nun davon aus, dass der zuständige Richter zeitnah zustimmen dürfte.


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