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Neue Produkte und Dienstleistungen   16.07.2025 12:08:55

Swiss Prime Site: Zürcher Verwaltungsgericht heisst Maag-Hallen-Rekurs gut

Zürich (awp/sda) - Die Maag-Hallen beim Escher-Wyss in Zürich dürfen bis auf Weiteres nicht abgerissen werden. Nach dem Baurekursgericht ist auch das Verwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass die Stadt zuerst die Schutzwürdigkeit überprüfen muss.

Das Verwaltungsgericht liess mit seinem Urteil die Swiss Prime Site Immobilien AG abblitzen, die dort ein Hochhaus mit Wohnungen bauen will. Es würden ausreichend konkrete Anhaltspunkte auf eine Schutzwürdigkeit der Maag-Hallen vorliegen.

Der Zürcher Heimatschutz freut sich über das Urteil. Bei den Maag-Hallen handle es sich um hochwertige Zeugen für den Industriestandort Zürich und das Industriequartier Zürich-West, teilte er am Mittwoch mit.

___ Urteil noch nicht rechtskräftig

Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts ist das Schicksal der Hallen aber weiterhin ungewiss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob Swiss Prime Site dies tun wird, ist noch offen, wie es dort auf Anfrage hiess. Der Entscheid werde nun analysiert.

Zudem wird die Stadt Zürich mit dem Verwaltungsgericht nur dazu aufgefordert, nochmals über die Bücher zu gehen. Sie muss klären, ob Schutzmassnahmen angebracht sind. Ein Abriss der Hallen ist damit noch nicht ausgeschlossen.

___ Hochhaus mit Wohnungen

Die Stadt Zürich erteilte der Swiss Prime Site Immobilien AG eine Baubewilligung, die den Abbruch der beiden Eventhallen Lichthalle Maag und Maag Theater sowie des 1971 erstellten Büroturms genehmigt. Geplant ist ein Hochhaus mit Wohnungen.

Die Hamasil-Stiftung, die mit dem Heimatschutz gegen die Baubewilligung rekurrierte, ist überzeugt, dass "das Quartier nicht noch mehr sterile Bürobauten und teure Wohnungen braucht, sondern Kultur, Gastronomie, Läden und Wohnungen, die bezahlbar sind".


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