U-Blox: Dekotierung der Namenaktien genhemigt - Datum folgt später
Zürich (awp) - Die Regulierungsstelle der Schweizer Börse SIX (SER) hat den Antrag von U-Blox zur Dekotierung der Aktie von der SIX genehmigt. U-Blox wurde vor kurzem vom Finanzinvestor Advent International übernommen.
Gemäss Mitteilung von U-Blox vom Dienstagabend erfolgt die Dekotierung, sobald das Urteil des zuständigen Gerichts über die Löschung rechtskräftig ist. Die SER werde dann in Absprache mit U-Blox den letzten Handelstag und das Datum der Dekotierung festlegen.
Ebenfalls habe die SER dem Antrag auf Befreiung von U-Blox von bestimmten Offenlegungspflichten stattgegeben, schreibt das Thalwiler Unternehmen weiter. Dazu gehören etwa der Geschäftsbericht 2025, das Führen einer Unternehmenskalenders, die Veröffentlichung von Management-Transaktionen oder sonstige Ad-hoc-Meldungen. Einzige Ausnahme bilde die Mitteilung zur Bekanntgabe des Datums der Dekotierung.
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Betroffene Instrumente
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| u-blox Hldg N | 135.00 |
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