Aufsichtsbehörden, Regulierungen
17.06.2025 13:11:16
Sowohl der ehemalige Vermögensverwalter als auch die Privatbank hätten erklärt, auf eine Einsprache zu verzichten. Damit sei das Urteil rechtskräftig, teilte die Behörde mit. Pictet bestätigte, dass diese Angelegenheit abgeschlossen sei. Die Verfügung stelle weder ein Schuldeingeständnis noch eine Haftungsübernahme dar.
Die Verurteilung erfolgte im Rahmen einer Reihe von Strafverfahren, welche die Bundesanwaltschaft (BA) im Zusammenhang mit der internationalen, mehrheitlich von Brasilien ausgehenden Korruptionsaffäre "Lava Jato" eröffnet hatte. Die Affäre, in die der staatliche Erdölkonzern Petrobras verwickelt war, hatte Auswirkungen auf die Schweiz, was die BA dazu veranlasste, im Dezember 2021 eine Untersuchung einzuleiten, dies teilte die BA am Dienstag mit.
In diesem Zusammenhang eröffnete sie im Dezember 2021 eine Strafuntersuchung gegen Pictet, einen ihrer ehemaligen Vermögensverwalter und Unbekannt wegen des Verdachts der Beihilfe zur Bestechung fremder Amtsträger und der schweren Geldwäscherei.
___ Vermögen aus Bestechungsgeldern
Der ehemalige Manager, der in der Abteilung Wealth Management der Bank arbeitete, war seit 2013 für den brasilianischen Markt verantwortlich. Bei seiner Strafe von sechs Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren seien insbesondere die seit der Straftat verstrichene Zeit, die Kooperation des Beschuldigten im Rahmen des Verfahrens sowie seine persönlichen Umstände berücksichtigt worden.
Im Einzelnen hatte der ehemalige Geschäftsführer zwischen Juni 2010 und Mai 2013 die Ausführung von 54 Überweisungen zugunsten von Konten in der Schweiz und im Ausland in Höhe von insgesamt 4,1 Millionen US-Dollar zu Lasten eines Kontos bei Pictet genehmigt, das im Namen einer Offshore-Gesellschaft eröffnet worden war und an dem ein Petrobras-Angestellter wirtschaftlich berechtigt war.
Das abgebuchte Vermögen stammte aus Bestechungszahlungen, die ihm von einem Mittelsmann gewährt worden waren, der im Auftrag des niederländischen Konzerns SBM Offshore im Rahmen von Verträgen mit Petrobras über die Vercharterung und den Betrieb von Ölplattformen handelte.
Um die Zahlungen weiterzuleiten, hatte der Mittelsmann Bankkonten in der Schweiz im Namen von Offshore-Firmen genutzt, von denen eines bei der Privatbank eröffnet worden war. Die 54 Überweisungen dienten dazu, die kriminelle Herkunft der Vermögenswerte zu verschleiern.
___ Organisationsmangel bei der Bank
Pictet trägt eine strafrechtliche Verantwortung aufgrund ihres damaligen "Organisationsmangels". Die Privatbank soll nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen habe, um eine solche Straftat zu verhindern, wie die BA weiter mitteilte. Es habe auch Versäumnisse bei der Überwachung der 54 betroffenen Überweisungen gegeben.
Die Verstösse gegen die damals gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei hätten die Integrität des Schweizer Finanzplatzes geschädigt, hiess es weiter.
Die Untersuchung habe jedoch nicht ergeben, dass der Mann vorsätzlich bei der Ausführung der untersuchten korrupten Zahlungen mitgewirkt hätte. Das gegen ihn und die Privatbank wegen des Verdachts der Beihilfe zur Bestechung ausländischer Amtsträger eröffnete Strafverfahren wurde daher eingestellt.
Ex-Angestellter der Bank Pictet wegen Geldwäscherei verurteilt
Bern (awp/sda/apa) - Die Bundesanwaltschaft hat die Privatbank Pictet und einen Ex-Mitarbeiter in einem Geldwäscherei-Fall bestraft. Der Ex-Kundenberater wurde wegen schwerer Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Genfer Bank wurde eine Busse von 2 Millionen Franken auferlegt.Sowohl der ehemalige Vermögensverwalter als auch die Privatbank hätten erklärt, auf eine Einsprache zu verzichten. Damit sei das Urteil rechtskräftig, teilte die Behörde mit. Pictet bestätigte, dass diese Angelegenheit abgeschlossen sei. Die Verfügung stelle weder ein Schuldeingeständnis noch eine Haftungsübernahme dar.
Die Verurteilung erfolgte im Rahmen einer Reihe von Strafverfahren, welche die Bundesanwaltschaft (BA) im Zusammenhang mit der internationalen, mehrheitlich von Brasilien ausgehenden Korruptionsaffäre "Lava Jato" eröffnet hatte. Die Affäre, in die der staatliche Erdölkonzern Petrobras verwickelt war, hatte Auswirkungen auf die Schweiz, was die BA dazu veranlasste, im Dezember 2021 eine Untersuchung einzuleiten, dies teilte die BA am Dienstag mit.
In diesem Zusammenhang eröffnete sie im Dezember 2021 eine Strafuntersuchung gegen Pictet, einen ihrer ehemaligen Vermögensverwalter und Unbekannt wegen des Verdachts der Beihilfe zur Bestechung fremder Amtsträger und der schweren Geldwäscherei.
___ Vermögen aus Bestechungsgeldern
Der ehemalige Manager, der in der Abteilung Wealth Management der Bank arbeitete, war seit 2013 für den brasilianischen Markt verantwortlich. Bei seiner Strafe von sechs Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren seien insbesondere die seit der Straftat verstrichene Zeit, die Kooperation des Beschuldigten im Rahmen des Verfahrens sowie seine persönlichen Umstände berücksichtigt worden.
Im Einzelnen hatte der ehemalige Geschäftsführer zwischen Juni 2010 und Mai 2013 die Ausführung von 54 Überweisungen zugunsten von Konten in der Schweiz und im Ausland in Höhe von insgesamt 4,1 Millionen US-Dollar zu Lasten eines Kontos bei Pictet genehmigt, das im Namen einer Offshore-Gesellschaft eröffnet worden war und an dem ein Petrobras-Angestellter wirtschaftlich berechtigt war.
Das abgebuchte Vermögen stammte aus Bestechungszahlungen, die ihm von einem Mittelsmann gewährt worden waren, der im Auftrag des niederländischen Konzerns SBM Offshore im Rahmen von Verträgen mit Petrobras über die Vercharterung und den Betrieb von Ölplattformen handelte.
Um die Zahlungen weiterzuleiten, hatte der Mittelsmann Bankkonten in der Schweiz im Namen von Offshore-Firmen genutzt, von denen eines bei der Privatbank eröffnet worden war. Die 54 Überweisungen dienten dazu, die kriminelle Herkunft der Vermögenswerte zu verschleiern.
___ Organisationsmangel bei der Bank
Pictet trägt eine strafrechtliche Verantwortung aufgrund ihres damaligen "Organisationsmangels". Die Privatbank soll nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen habe, um eine solche Straftat zu verhindern, wie die BA weiter mitteilte. Es habe auch Versäumnisse bei der Überwachung der 54 betroffenen Überweisungen gegeben.
Die Verstösse gegen die damals gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei hätten die Integrität des Schweizer Finanzplatzes geschädigt, hiess es weiter.
Die Untersuchung habe jedoch nicht ergeben, dass der Mann vorsätzlich bei der Ausführung der untersuchten korrupten Zahlungen mitgewirkt hätte. Das gegen ihn und die Privatbank wegen des Verdachts der Beihilfe zur Bestechung ausländischer Amtsträger eröffnete Strafverfahren wurde daher eingestellt.
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