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Aufsichtsbehörden, Regulierungen   26.06.2026 07:38:13

Presse: Swatch fordert Schadensersatz im Rechtsstreit gegen Samsung

Biel/London (awp) - Die Swatch Group fordert in einem Markenrechtsstreit gegen den südkoreanischen Technologieriesen Samsung 170 Millionen Dollar Schadensersatz, wie die "Financial Times" am Freitag berichtet. Der seit Jahren laufende Rechtsstreit in London betreffe 26 digitale Zifferblätter für Smartwatches, die laut Swatch den Marken der Gruppe ähnelten.

Laut Swatch wurden die Zifferblatt-Apps in Grossbritannien und der EU rund 160'000 Mal heruntergeladen und bieten "billige Kopien" der exklusiven Uhrenmodelle des Unternehmens, wie die "FT" schreibt. Swatch fordere 170 Millionen US-Dollar als Entschädigung für die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte zwischen Oktober 2015 und Februar 2019.

Die Schadensersatzforderung wird von den Anwälten von Samsung laut dem Bericht als "übertrieben" und "nicht der Realität entsprechend" bezeichnet. Swatch habe keinen Schaden erlitten und Samsung keinen nennenswerten Vorteil daraus gezogen, hiess es.

___ Verurteilung bereits 2022

Das High Court in London hatte Samsung bereits 2022 wegen Markenrechtsverletzungen verurteilt. Demnach verletzten gewisse auf dem Galaxy-App-Store herunterladbare Zifferblatt-Apps für Samsung-Smartwatches die Rechte von Swatch-Marken. Es ging dabei um Marken wie Omega, Tissot, Longines oder Swatch.

Ende 2023 hatte auch das britische Berufungsgericht, das Court of Appeal, im Sinne des Bieler Uhrenkonzerns entschieden. Dass die Apps von Drittfirmen entwickelt worden waren, änderte laut dem Berufungsgericht nichts am Schuldspruch.

Das High Court entscheidet nun über die Höhe des Schadensersatzes für Swatch. In den USA wurden laut der "FT" ebenfalls Klagen eingereicht, die auf die Entscheidung in England warten würden. Die abschliessenden Plädoyers sollen am Freitag gehalten werden. Der Richter wird sein Urteil voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.

Die Swatch Group wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP nicht zum laufenden Verfahren äussern.


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