Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung
05.12.2025 11:13:13
Mit der Vorlage will der Bundesrat den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken. Nach geltendem Recht dürfen Versicherer nur mit ungebundenen Vermittlern zusammenarbeiten, wenn diese in der Schweiz registriert sind. Rückversicherer sind jedoch oft international tätig, und ihre Vermittler nicht immer hierzulande registriert. In der Folge hätten diese ihr Geschäft ins Ausland verlagert.
Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat eine Motion des Parlaments um.
Registrierungspflicht für Rückversicherungsmittler soll entfallen
Zürich (awp) - Der Bundesrat will das Anfang 2024 in Kraft getretene Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) revidieren. Neu sollen Vermittler für Rückversicherungsgeschäfte nicht mehr bei der Finanzmarktaufsicht Finma registriert sein müssen. Am Freitag verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Botschaft ans Parlament.Mit der Vorlage will der Bundesrat den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken. Nach geltendem Recht dürfen Versicherer nur mit ungebundenen Vermittlern zusammenarbeiten, wenn diese in der Schweiz registriert sind. Rückversicherer sind jedoch oft international tätig, und ihre Vermittler nicht immer hierzulande registriert. In der Folge hätten diese ihr Geschäft ins Ausland verlagert.
Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat eine Motion des Parlaments um.
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