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Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung   08.09.2026 16:33:13

Bundesstrafgericht: Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-Bankier Pierre Mirabaud

Bellinzona (awp/sda) - Das Bundesstrafgericht hat Pierre Mirabaud der Bestechung fremder Amtsträger und der qualifizierten Geldwäscherei schuldig gesprochen. Der Ex-Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Der Genfer Bankier, heute im Ruhestand, hatte ein abgekürztes Verfahren beantragt. Bei der Verhandlung am Dienstag ging es für die Strafkammer insbesondere darum, zu prüfen, ob die Bedingungen dafür erfüllt sind. Der Beschuldigte muss in einem solchen Verfahren den Sachverhalt anerkennen.

Zu Beginn der Verhandlung befragte der Einzelrichter Mirabaud. Der pensionierte Bankier anerkannte die in der Anklageschrift enthaltenen Fakten. Er gab somit zu, den Vorschlag eines hohen kuwaitischen Beamten angenommen zu haben.

Dieser hatte darum gebeten, persönlich Kommissionen zu erhalten, die aus Staatsgeldern flossen. Der mittlerweile verstorbene Kuwaiti war dreissig Jahre lang Generaldirektor der öffentlichen Anstalt für soziale Sicherheit (PIFSS). Die Taten gehen auf die Jahre 2000 bis 2012 zurück.

Durch fast 300 Überweisungen erhielt der Beamte umgerechnet 82 Millionen Franken, und dies ohne Wissen der von ihm geleiteten staatlichen Institution. Im Gegenzug legte der Kuwaiti einen Teil der PIFSS-Gelder in Höhe von fast 600 Millionen Dollar bei der Bank Mirabaud an. Der Beamte tätigte auch Investitionen in Anlagefonds, die von der Bank empfohlen und teilweise von ihr verwaltet wurden.

___ Über Offshore-Gesellschaften

Nach dieser Befragung beriet das Gericht fast eine Stunde lang, bevor es sein Urteil eröffnete. In seiner Begründung hielt die Strafkammer fest, dass der pensionierte Bankier die Fakten anerkannt habe, die weitgehend durch die Akten bestätigt würden. Vor dem Richter akzeptierte Mirabaud die von der Bundesanwaltschaft (BA) gegen ihn geforderte Strafe.

Das Gericht war daher der Ansicht, dass die Bedingungen für ein abgekürztes Verfahren erfüllt seien. In seiner nach dem Dispositiv verlesenen Begründung erläuterte das Bundesstrafgericht, es habe die Überzeugung gewonnen, dass Mirabaud die Straftatbestände der Bestechung fremder Amtsträger und der qualifizierten Geldwäscherei erfüllt habe.

Im Detail wurden die Kommissionen laut der BA über eine Gesellschaft mit Sitz auf den Bahamas, die ein Bankkonto in Kanada besass, an den Kuwaiti gezahlt. Die für den Beamten bestimmten Gelder flossen dann über ein Zwischenkonto in der Schweiz, bevor sie im Auftrag des Kuwaiti an verschiedene Offshore-Gesellschaften weitergeleitet wurden. Dieses Konstrukt wurde durch Rückvergütungsverträge kaschiert.

___ "Schwerwiegender Beurteilungsfehler"

Bei seiner Befragung räumte der pensionierte Bankier ein, er habe einen "schwerwiegenden Beurteilungsfehler" gemacht. Er präzisierte, der grösste Fehler sei gewesen, von der PIFSS keine schriftliche Bestätigung verlangt zu haben, dass die Institution über die von ihrem Direktor erhaltenen Kommissionen informiert gewesen sei.

Was den persönlichen Gewinn betraf, den ihm dies einbrachte, nannte Mirabaud einen Betrag von 1,8 Millionen Dollar für den gesamten Zeitraum. Dies sorgte beim Richter für eine gewisse Überraschung. Der ehemalige Genfer Bankier bestätigte diese Zahl jedoch.

Mirabaud drückte auch Bedauern aus: "Ich bin hier, um meine Verantwortung zu übernehmen, deshalb habe ich dieses Verfahren akzeptiert." Der heute 77-jährige Genfer war 30 Jahre lang Teilhaber der gleichnamigen Bank, bevor er von Ende 2009 bis Ende Juni 2012 als deren "Berater" wirkte.

___ Im eigenen Land verurteilt

Der kuwaitische Beamte verstarb im Jahr 2022. Zuvor war er 2019 von der Justiz seines Landes wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder und Geldwäscherei verurteilt worden.

Die PIFSS ist eine Sozialversicherung ähnlich der AHV/IV, die den Einkommensverlust im Alter oder bei Invalidität abdeckt. Sie wurde im Rahmen einer separaten Vereinbarung mit 42 Millionen Franken entschädigt.

Auf Anfrage von Keystone-SDA gab der Anwalt des Bankiers an, sein Mandant habe von Beginn der Affäre an vollumfänglich mit der Justiz kooperiert. "Er trägt heute die Konsequenzen seiner Handlungen, in Übereinstimmung mit den ihm wichtigen Grundsätzen der individuellen Verantwortung." (Urteil SK.2026.25 vom 8.9.


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