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Übernahmen, Akquisitionen, Fusionen, MBOs   14.07.2025 17:55:13

Zürcher Handelsgericht bestätigt Gutachter und verlängert UBS-Frist

Zürich (awp) - Im Gerichtsstreit um den Kaufpreis bei der Übernahme der CS durch die UBS hat das Handelsgericht Zürich laut Angaben des Schweizerischen Anlegerschutzvereins (SASV) zwei Gutachter bestätigt. Zudem verlängerte es eine Frist für die Edition von Unterlagen.

Peter Leibfried und Roger Neininger seien als Gutachter im Verfahren zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bestätigt worden, teilte der SASV am Montag mit. Das Duo soll letztlich den Fortführungswert - also die Bewertung - der Credit Suisse per 19. März 2023 bestimmen.

Einwände der UBS gegen die beiden Experten wegen angeblicher Nähe zur Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG wies das Gericht laut der Mitteilung zurück. Die UBS hatte demnach unter anderem die Unabhängigkeit der Gutachter infrage gestellt. Die Instruktion der Gutachter soll erst nach Vorlage weiterer Unterlagen erfolgen.

Zugleich verlängerte das Gericht die Frist zur Edition dieser Unterlagen durch die UBS bis zum 29. August 2025. Die Dokumente waren mit Beschluss vom 18. Juni 2025 angefordert worden.

Der SASV vertritt mit seiner Klage früheren Angaben zufolge über 2000 ehemalige Aktionäre der Credit Suisse. Ziel der Klage ist es, eine bessere Entschädigung für die an die UBS verkauften CS-Anteile zu erreichen. Das Handelsgericht hatte die Klagen von Anlegern Mitte Februar 2024 in einem einzigen Verfahren zusammengefasst.

Die Aktionäre der CS erhielten im Rahmen der Übernahme eine UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Anteile. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion im März 2023 rund 3 Milliarden Franken für die ganze Bank.


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