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Zusammenfassung: Meldung, welche die Fakten eines Ereginisses zusammenfasst   01.12.2025 12:58:11

Bundesanwaltschaft klagt Credit-Suisse und UBS an

Bern (awp/sda) - Die Bundesanwaltschaft hat eine Mitarbeiterin der frühere Credit Suisse wegen Verdachts auf Geldwäscherei angeklagt. Zudem wirft sie der CS und dem Nachfolgeunternehmen UBS vor, die Straftat nicht verhindert zu haben.

Die Anklage steht im Zusammenhang mit dem sogenannten "Mosambik-Schuldenskandal", wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Montag mitteilte.

Gegenstand der Anklage ist, dass die Credit Suisse die Geschäftsbeziehung zu einem ausländischen Unternehmen beendete und dadurch mutmasslich deliktische Gelder ins Ausland abfliessen konnten, ohne dass die CS oder ihre Muttergesellschaft eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstatteten, wie es in der Mitteilung weiter hiesst.

Die UBS weist in einer Stellungnahme jegliche Verantwortung für die Vorfälle vor ihrer Übernahme der CS von sich. "Wir weisen die Schlussfolgerungen der Bundesanwaltschaft entschieden zurück und werden unsere Position mit Nachdruck verteidigen", sagte eine Sprecherin zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

___ Keine Meldung an MROS

Im Zentrum der Anklage steht eine ausländische Gesellschaft, die laut der Bundesanwaltschaft mutmasslich in die Vorgänge rund um den Mosambik-Schuldenskandal eingebunden war und bei der Credit Suisse Konten geführt hatte.

Auf diese CS-Konten überwies das mosambikanische Wirtschafts- und Finanzministerium im Frühling 2016 rund 7,86 Millionen US-Dollar. Gemäss Bundesanwaltschaft handelte es sich dabei um eine sogenannte "Running Fee", deren Zahlung durch Straftaten in Mosambik - insbesondere Korruption und ungetreue Amtsführung - erlangt oder begünstigt worden sei.

Kurz nach dem Geldeingang liess die Gesellschaft 7 Millionen US-Dollar auf Konten in die Vereinigten Arabischen Emiraten weiterleiten. Die Credit Suisse nahm daraufhin interne Abklärungen vor, die von der nun angeklagten Compliance-Mitarbeiterin geführt wurden.

Obwohl laut Anklageschrift mehrere Hinweise auf eine möglicherweise deliktische Herkunft der Gelder bestanden, empfahl sie der Bankleitung, keine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten und stattdessen die Geschäftsbeziehung zu beenden.

In der Folge flossen auch die verbliebenen Gelder - rund 609'000 US-Dollar und 28'000 Franken - ins Ausland ab.

___ Organisatorische Mängel bei der CS

Die Bundesanwaltschaft wirft der Mitarbeiterin vor, durch ihre Empfehlung und durch eine unsorgfältige Durchführung der internen Untersuchung die Verschiebung mutmasslich verbrecherischer Vermögenswerte ermöglicht oder zumindest nicht verhindert zu haben. Der Angeklagten wird daher Geldwäscherei vorgeworfen.

Zugleich kritisiert die BA erhebliche organisatorische Mängel bei der damaligen Credit Suisse und ihrer Konzernmutter. So seien 2016 im Bereich Risikomanagement, Compliance und Weisungswesen unzureichende Strukturen vorhanden gewesen, um Geldwäschereirisiken angemessen zu erkennen und zu kontrollieren.

Eine Verdachtsmeldung an die MROS sei zudem erst 2019 erfolgt, nachdem die US-Behörden ihrerseits ein Strafverfahren öffentlich gemacht hatten. Den Rechtsnachfolgerinnen UBS AG und UBS Group AG wird deshalb die Unternehmensverantwortung für die mutmasslich begangene Geldwäscherei vorgeworfen.

___ Der Mosambik-Skandal

Hintergrund dieser Zahlungen und Geldwäscherei ist der "Mosambik-Schuldenskandal". Darin geht es um im Jahr 2013 von der Credit-Suisse-Finanzgruppe getätigte Kredite im Umfang von insgesamt über zwei Milliarden US-Dollar an drei mosambikanische Staatsunternehmen, die ohne Wissen des dortigen Parlaments und des Internationalen Währungsfonds aufgenommen wurden. 2016 flogen die Zahlungen auf. Mit dem Geld sollte etwa der Aufbau einer Thunfisch-Fangflotte bezahlt werden, es flossen aber Bestechungsgelder in grossem Umfang ab.

Im Jahr 2020 eröffnete die BA ein erstes Strafverfahren in diesem Zusammenhang, das sie zurzeit gegen zwei natürliche Personen wegen des Verdachts der Geldwäscherei und des Verdachts der Gehilfenschaft zur Bestechung fremder Amtsträger führt.

Aufgrund von Erkenntnissen aus diesem ersten Strafverfahren eröffnete die BA 2023 eine zweite Strafuntersuchung, die sie nun mit der Einreichung der Anklageschrift vom 25. November 2025 abschloss.


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