Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung
12.08.2026 14:02:19
Ziel ist, Lücken in der "Too big to fail"-Regulierung zu schliessen, wie der Bundesrat schreibt. Auch will er das Risiko vermindern, dass Steuerzahlende, Volkswirtschaft und Staat erneut finanzielle Risiken wie nach dem CS-Debakel tragen müssen. Der Bundesrat schlägt dazu Massnahmen vor, die er bereits im Juni 2025 angekündigt hatte.
Unter anderem will er im Bankengesetz ein Verantwortlichkeitsregime für Banken mit mehr als 250 Mitarbeitenden verankern. Es soll festgelegt und ersichtlich werden, wer für welche Entscheide verantwortlich ist. Das soll die Unternehmenskultur und die Kultur beim Umgang mit Risiken verbessern.
Boni-Anreize für unangemessen riskantes Verhalten bei Banken soll es nicht mehr geben, und für die Auszahlung eines Teils der variablen Vergütungen an Spitzenleute und sehr hoch bezahlte Angestellte aller Banken soll deshalb eine mehrjährige Sperrfrist eingeführt werden. Boni sollen gegebenenfalls auch zurückgefordert werden können.
___ Finma soll Bussen aussprechen können
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) soll zusätzliche Befugnisse erhalten. Frühinterventionen sollen helfen, die Interessen der Kundinnen und Kunden der Banken zu schützen. Zu ihren Aufsichtsinstrumenten sollen neu Bussen für Banken gehören. Sie sollen bis zu zehn Prozent des Betriebsergebnisses eines Jahres betragen.
Erhöht und genauer gefasst werden sollen nach dem Willen des Bundesrates die Stabilisierungs- und Abwicklungspläne für systemrelevante Banken. Banken sollen zudem einen erweiterten Zugang zu flüssigen Mitteln von der Nationalbank erhalten.
___ Frühestens 2029 in Kraft
In der Liquiditätsverordnung regeln will der Bundesrat unter anderem quantitative Mindestanforderungen für systemrelevante und mittelgrosse Banken beim besicherten Liquiditätsbezug bei der Nationalbank. Kleinere Banken sind davon nicht betroffen. In Kraft treten sollen die neuen Verordnungsbestimmungen erst, wenn die Gesetzesänderungen beschlossen und in Kraft getreten sind.
Die Vernehmlassung zu den Neuerungen im Bankengesetz und in der Liquiditätsverordnung dauert bis 19. November. 2027 will der Bundesrat die Botschaft zum Bankengesetz ans Parlament überweisen. Frühestens Anfang 2029 könnten die neuen Vorgaben in Kraft treten.
Bundesrat will Verantwortliche der Banken an straffere Zügel nehmen
Bern (awp/sda) - Der Bundesrat will die Spitzen der Banken verstärkt in die Verantwortung nehmen und Risiken durch hohe Boni vermeiden. Banken sollen zudem besser auf Krisen vorbereitet sein. Seit Mittwoch stehen verschärfte Bestimmungen dazu öffentlich zur Diskussion.Ziel ist, Lücken in der "Too big to fail"-Regulierung zu schliessen, wie der Bundesrat schreibt. Auch will er das Risiko vermindern, dass Steuerzahlende, Volkswirtschaft und Staat erneut finanzielle Risiken wie nach dem CS-Debakel tragen müssen. Der Bundesrat schlägt dazu Massnahmen vor, die er bereits im Juni 2025 angekündigt hatte.
Unter anderem will er im Bankengesetz ein Verantwortlichkeitsregime für Banken mit mehr als 250 Mitarbeitenden verankern. Es soll festgelegt und ersichtlich werden, wer für welche Entscheide verantwortlich ist. Das soll die Unternehmenskultur und die Kultur beim Umgang mit Risiken verbessern.
Boni-Anreize für unangemessen riskantes Verhalten bei Banken soll es nicht mehr geben, und für die Auszahlung eines Teils der variablen Vergütungen an Spitzenleute und sehr hoch bezahlte Angestellte aller Banken soll deshalb eine mehrjährige Sperrfrist eingeführt werden. Boni sollen gegebenenfalls auch zurückgefordert werden können.
___ Finma soll Bussen aussprechen können
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) soll zusätzliche Befugnisse erhalten. Frühinterventionen sollen helfen, die Interessen der Kundinnen und Kunden der Banken zu schützen. Zu ihren Aufsichtsinstrumenten sollen neu Bussen für Banken gehören. Sie sollen bis zu zehn Prozent des Betriebsergebnisses eines Jahres betragen.
Erhöht und genauer gefasst werden sollen nach dem Willen des Bundesrates die Stabilisierungs- und Abwicklungspläne für systemrelevante Banken. Banken sollen zudem einen erweiterten Zugang zu flüssigen Mitteln von der Nationalbank erhalten.
___ Frühestens 2029 in Kraft
In der Liquiditätsverordnung regeln will der Bundesrat unter anderem quantitative Mindestanforderungen für systemrelevante und mittelgrosse Banken beim besicherten Liquiditätsbezug bei der Nationalbank. Kleinere Banken sind davon nicht betroffen. In Kraft treten sollen die neuen Verordnungsbestimmungen erst, wenn die Gesetzesänderungen beschlossen und in Kraft getreten sind.
Die Vernehmlassung zu den Neuerungen im Bankengesetz und in der Liquiditätsverordnung dauert bis 19. November. 2027 will der Bundesrat die Botschaft zum Bankengesetz ans Parlament überweisen. Frühestens Anfang 2029 könnten die neuen Vorgaben in Kraft treten.
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Betroffene Instrumente
| Name | Kurs | Differenz Differenz % |
52 Wochenhoch | 52 Wochentief | Volumen |
|---|---|---|---|---|---|
| UBS Group N | 43.77 |
+0.12
+0.27%
|
44.44 | 35.97 | 3'071'327.00 |
| UBS Group 2L N | 43.86 |
+0.18
+0.41%
|
44.49 | 36.03 | 493'576.00 |
| UBS Sp CDR-Reg S | 33.80 |
+0.39
+1.17%
|
34.14 | 29.56 | 100.00 |