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Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung   31.08.2026 21:44:13

Kommission legt "Kompromisslösung" für UBS-Regulierung vor

Bern (awp/sda) - Systemrelevante Banken sollen Auslandsbeteiligungen nicht zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Die zuständige Ständeratskommission will die Eigenkapital-Regeln für systemrelevante Banken zwar verschärfen, aber auf einem anderen Weg als der Bundesrat.

Der Bundesrat schlägt in der Revision des Bankengesetzes vor, dass systemrelevante Banken Beteiligungen im Ausland vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Die UBS wehrte sich heftig gegen dieses Ansinnen.

Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) will das Too-big-to-fail-Dispositiv nun aber anders verschärfen. Dafür beantragt sie einerseits eine Unterlegung der Auslandbeteiligungen zu 50 Prozent mit hartem Kernkapital statt wie aktuell mit 45 Prozent, wie Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/OW) am Montag in Bern vor den Medien ausführte.

___ AT1-Anleihen neu gestalten

Für die anderen 50 Prozent sollen die Banken zusätzliches Kernkapital in Form von AT1-Anleihen (Additional Tier 1) einsetzen dürfen. Es dürfe dabei kein anderes Fremdkapital als AT1 eingesetzt werden, sagte WAK-S-Präsident Ettlin.

Bisher gilt: 45 Prozent CET1 plus 15 Prozent AT1. AT1-Anleihen sind hoch verzinste Anleihen, die bei einer gravierenden Schieflage der Bank entweder in Eigenkapital umgewandelt oder aber für wertlos erklärt werden.

Die Kommission habe die Kritik aufgenommen, wonach im Fall der CS mit AT1 zu spät reagiert worden sei, sagte Ettlin. Die WAK-S wolle, dass sie früher zum Tragen kommen als seinerzeit bei der CS. Konkret erhöhte die Kommission die Schwelle beim harten Eigenkapital, ab der ein Handeln bei den AT1 ausgelöst wird.

Diesen variablen Trigger will die WAK-S bei etwa elf Prozent des harten Eigenkapitals setzen statt wie heute bei rund sieben Prozent. Sinke das harte Eigenkapital unter diese Schwelle, muss die Bank reagieren. Die Kommission will ihr mehrere Elemente vorschreiben, als Automatismus.

___ Automatismus vorschreiben

Zunächst dürfen an AT1-Gläubigerinnen und -Gläubiger keine Zinsen mehr ausbezahlt und AT1-Anleihen auch nicht mehr zurückbezahlt werden. Dividendenzahlungen an Aktionäre müssen gestoppt werden, und es sind keine Kapitalrückzahlungen mehr erlaubt. Boni und variable Vergütungen muss die Bank zudem reduzieren.

In welchem Ausmass das zu geschehen hat, muss die Finanzmarktaufsicht Finma festlegen. Es wäre sogar möglich, so Ettlin, dass die Boni und Vergütungen auf Null gesetzt werden. Das Stammhaus muss zudem ausreichend finanziert sein.

Kommt die Bank innerhalb von sechs Monaten nicht zurück über die Schwelle beim harten Eigenkapital, müssen weitere Massnahmen folgen. Eine davon ist, AT1 in hartes Eigenkapital umzuwandeln.

Der WAK-S-Präsident sprach von einem Kompromiss und einer Verschärfung. Diese sei zudem international abgestimmt. Der Finanzplatz werde mit dem Vorschlag der Mehrheit der WAK-S sicherer. Ein Minderheitsantrag für eine Eigenkapital-Unterlegung von 90 Prozent von Auslandsbeteiligungen sei abgelehnt worden.

___ "Kein Geschenk für die UBS"

Ein Geschenk an die UBS sei der von der Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedete Vorschlag nicht, betonte Ettlin. Denn: "Die AT1 werden teuer." Es sei aber nicht klar, wie viel das für die UBS sein werde.

Müsste die UBS Auslandstöchter wie etwa die UBS Americas vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen, wie es der Bundesrat beantragt, würde sie das rund 22 Milliarden Dollar kosten. Dies würde laut der UBS zu deutlich höheren jährlichen Kapitalkosten und damit zu einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit führen.

"Wir wollen die Steuerzahlenden schützen, aber ebenso wollen wir, dass die Wirtschaft nicht unter zu grosser Regulierung leidet", sagte Ettlin. Auch will die WAK-S die Banken zu einem Sozialplan verpflichten.

Der Ständerat wird die Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken in der Herbstsession behandeln. Noch nicht für das Plenum verabschieden konnte die WAK-S die ebenfalls traktandierte Vorlage für die gesetzliche Verankerung der staatlichen Liquiditätshilfe für systemrelevante Banken, den sogenannten Public Liquidity Backstop.


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