HT5: Aufhebung der Nachlassstundung rechtskräftig - sucht Partner für Börsengang
Hochdorf (awp) - HT5 ist mit seiner Verwertung der "Firmenhülle" der ehemaligen Hochdorf einen Schritt weiter. Der Entscheid des Bezirksgerichts Hochdorf LU über die Aufhebung der Nachlassstundung sei rechtskräftig geworden, teilt HT5 am Freitagabend mit. Damit sei die letzte Bedingung für die Pflichtwandlung der ausstehenden Hybridanleihe in Namenaktien der Gesellschaft eingetreten.
Die Pflichtwandlung erfolgt am 1. Dezember. Der letzte Handelstag der Hybridanleihe sei ebenfalls der 1. Dezember, und nicht - wie ursprünglich erwartet - der 21. November.
Der erste Handelstag der insgesamt 14,29 Millionen neuen Namenaktien sei der 2. Dezember. Die Zuteilung der neuen Aktien an die berechtigten Anleihengläubiger erfolge voraussichtlich am 3. Dezember. Am selben Tag werde auch die Abwicklung des Rückkaufangebots für nicht der Pflichtwandlung unterliegende Anleihenstitel vollzogen, hiess es weiter.
Der Weg ist nun frei für den nächsten strategischen Schritt, darunter die baldige Evaluation eines Partners für den Börsengang an die Schweizer Börse SIX. Entsprechende Gespräche würden sich erwartungsgemäss entwickeln, schrieb HT5.
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Betroffene Instrumente
| Name | Kurs | Differenz Differenz % |
52 Wochenhoch | 52 Wochentief | Volumen |
|---|---|---|---|---|---|
| HT5 N | 1.572 |
-0.004
-0.25%
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1.70 | 1.33 | 9.00 |