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Unternehmensergebnis   25.06.2026 20:00:42

Korr: Zuger Obergericht reduziert Entschädigung von Ringier an Spiess-Hegglin

Zug (awp/sda) - Das Zuger Obergericht hat die vorinstanzlich verfügte Höhe der Gewinnherausgabe von Ringier an die ehemalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin deutlich reduziert. Neu muss das Medienhaus für persönlichkeitsverletzende Berichte noch 139'228 Franken bezahlen.

Zudem teilte das Obergericht gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Prozesskosten von 30'000 Franken je zur Hälfte an die Parteien auf.

Inhaltlich ging es um die Herausgabe des Gewinns, den das Medienhaus mit vier Artikeln in der Zeitung "Blick" in der Printversion und Online in den Jahren 2014 und 2015 erzielt haben soll. Dies weil darin die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt worden sei.

In seinem Urteil von Ende Januar 2025 hatte das Zuger Kantonsgericht die Zahlungen auf 309'531 Franken plus Zinsen von fünf Prozent festgelegt. Es war damit den Berechnungen der Klägerin zu grossen Teilen gefolgt.

Ringier zog dieses Urteil an die nächste Instanz weiter und erhielt nun, was die Höhe der Zahlungen betrifft, "in teilweiser Gutheissung der Berufung" recht. Die von der Vorinstanz vorgebrachten Werbeerlöse aus dem Print- und Onlinebereich seien zu hoch angesetzt worden, befand das Obergericht. Die Gewinnherausgabe an sich und die Berechnungsmethode bestätigte das Obergericht jedoch.

"Meilenstein des Medienrechts"

Spiess-Hegglin bezeichnet das Urteil des Obergerichts trotz der Reduktion der verfügten Zahlungen in einer Stellungnahme als "Meilenstein des Schweizer Medienrechts". Der Anspruch auf Gewinnherausgabe sei in zweiter Instanz bestätigt worden.

Ob sie dieses Urteil ans Bundesgericht weiterziehen werde, liess sie offen. Auch Ringier wollte sich in einer schriftlichen Stellungnahme noch nicht zu einem allfälligen Weiterzug äussern.

Das Medienhaus äusserte sich aber im positiven Sinn zum Urteil. "Die von der Klägerin geforderte Gewinnherausgabe stand in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Realität", heisst es. Das Obergericht habe damit die zentrale Position von Ringier bestätigt.

Zum Verfahren vor den Zuger Gerichten kam es durch die Berichterstattung des "Blick" über die Zuger Landammannfeier von 2014. Im Zentrum stehen mehrere Artikel über kolportierte Handlungen von Spiess-Hegglin, die an diesem Anlass teilgenommen hat. Was in jener Nacht genau passiert ist, konnte juristisch nie geklärt werden.


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