Aufsichtsbehörden, Regulierungen
26.05.2026 07:00:15
Damit entsteht für Aktionäre der Gesellschaft erst dann eine Verpflichtung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots, wenn die Schwelle von 49 Prozent der Stimmrechte überschritten wird. Das Unternehmen hat seinen Aktionären die Einführung zur Annahme an der kommenden Generalversammlung in Zug vom 28. Mai vorgeschlagen.
Laut den Unterlagen der UEK gelten bei der Abstimmung über die Einführung der Opting-up-Bestimmung sämtliche bestehenden Aktionäre von Alpine Select mit Ausnahme der Trinsic AG als Minderheitsaktionäre. Wirtschaftliche Berechtigte der Trinsic AG sind demnach namentlich Daniel Sauter, Michel Vukotic, Corinne Vukotic, Aline Vukotic und Fabienne Vukotic.
Alpine Select: Opting-up-Bestimmung übernahmerechtlich gültig
Zürich (awp) - Die Beteiligungsgesellschaft Alpine Select kann eine Opting-up-Bestimmung einführen. Die Übernahmekommission habe die vorgeschlagene Klausel als übernahmerechtlich gültig erklärt, teilte die Gesellschaft am Dienstag mit.Damit entsteht für Aktionäre der Gesellschaft erst dann eine Verpflichtung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots, wenn die Schwelle von 49 Prozent der Stimmrechte überschritten wird. Das Unternehmen hat seinen Aktionären die Einführung zur Annahme an der kommenden Generalversammlung in Zug vom 28. Mai vorgeschlagen.
Laut den Unterlagen der UEK gelten bei der Abstimmung über die Einführung der Opting-up-Bestimmung sämtliche bestehenden Aktionäre von Alpine Select mit Ausnahme der Trinsic AG als Minderheitsaktionäre. Wirtschaftliche Berechtigte der Trinsic AG sind demnach namentlich Daniel Sauter, Michel Vukotic, Corinne Vukotic, Aline Vukotic und Fabienne Vukotic.
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Betroffene Instrumente
| Name | Kurs | Differenz Differenz % |
52 Wochenhoch | 52 Wochentief | Volumen |
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| Alpine Select N | 9.30 |
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9.45 | 8.60 | 39.00 |