US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen
WASHINGTON (awp international) - Die US-Regierung ist vor einem Gericht in Washington mit der Forderung nach einer Zerschlagung von Google gescheitert. Richter Amit Mehta beschloss, dass der Internet-Riese nicht gezwungen werden soll, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, schrieb er.
Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteil exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der KI-Software Gemini.
Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren.
Apple bekam nach Informationen aus dem Prozess Milliarden dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche in Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA lehnte der Richter ab.
Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem teilweise den Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Web erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen konkurrierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing oder DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.
An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachbörslichen Handel zeitweise um sieben Prozent. Auch für das Papier von Apple ging es um drei Prozent aufwärts.
Vor Gericht war vor gut einem Jahr festgestellt worden, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat - und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem Folgeprozess in Washington ging es nun ab Montag um die Konsequenzen.
Die Entscheidung könnte zugleich nur ein Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu können.
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Betroffene Instrumente
Name | Kurs | Differenz Differenz % |
52 Wochenhoch | 52 Wochentief | Volumen |
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Apple Rg | 229.72 |
-2.42
-1.04%
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235.11 | 195.07 | 16'803'237.00 |
Apple CDR Reg S | 33.02 |
-0.39
-1.17%
|
33.90 | 28.26 | 120'381.00 |
Alphabet-A Rg | 211.35 |
-1.56
-0.73%
|
214.64 | 162.07 | 14'393'991.00 |
Alphab Rg-C-NV | 211.99 |
-
-0.72%
|
215.31 | 163.33 | 9'182'242.00 |
Alphabt CDR-A-Reg S | 34.58 |
-0.27
-0.77%
|
35.11 | 26.81 | 266'412.00 |