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Volkswirtschaft   02.04.2025 10:58:08

Baumeisterverband warnt vor Wohnungsnot

Zürich (awp) - Der Schweizer Baumeisterverband (SBV) schlägt Alarm. Bereits in diesem Jahr drohe landesweit ein Wohnungsleerstand von unter einem Prozent.

Begründet wird die Annahme des SBV damit, dass deutlich weniger Wohnungen gebaut werden als nötig sei. Bis sich die Bautätigkeit sichtlich erholt, dürfte es zudem noch dauern: "Die Zinssenkungen brauchen Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten", sagt SBV-Zentralpräsident Gian-Luca Lardi am Mittwoch anlässlich einer Medienkonferenz.

Konkret rechnet der SBV gemäss dem Bauindex für das gesamte Baugewerbe mit einem Umsatzplus von lediglich 0,2 Prozent im Jahr 2025. Für das erste Quartal 2025 zeichne sich noch ein Umsatzrückgang von 1,8 Prozent zum Vorjahresquartal ab. Nun dürfte sich die Bautätigkeit insgesamt aber wieder erholen. Für das vierte Quartal wird dann ein Plus von immerhin 2,9 Prozent prognostiziert.

___ Leerstand von unter 1 Prozent

Diese Verbesserung dürfte allerdings nicht im Wohnungsbau stattfinden, so die Prgnose. Der Bauindex prognostiziert in dieser Sparte für das erste Quartal 2025 einen Umsatzrückgang von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Für die zweite Jahreshälfte 2025 wird zudem nur mit einer leichten Zunahme gerechnet.

In absoluten Zahlen bedeutet das laut SBV, dass in diesem Jahr rund 42'000 neuen Wohnungen entstehen dürften. Die Nachfrage liege aber gemäss dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bei 50'000 Neuwohnungen. "Daher dürfte der Leerstand abermals abnehmen und unter 1,0 Prozent fallen", sagt Lardi.

Der Baumeisterpräsident findet daher klare Worte und spricht von "Alarmzeichen": "Es bräuchte Reformen, welche dem Bau- und Immobilienmarkt mehr Freiheiten gewähren", so Lardi. De facto beobachte der SBV aber eine "gegenteilige Tendenz". Damit steuere die Politik "mit Vollgas von einer Situation des Wohnungsmangels in eine regelrechte Wohnungsnot."

Um den Wohnungsbau längerfristig wieder anzukurbeln, fordert der SBV schnellere Planungs- und Bewilligungsverfahren und eine Anpassung der raumplanerischen Grundlagen. Die Interessen zwischen Wohnungsbau und Denkmalschutz müssten ausserdem besser abgewogen werden.


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