Volkswirtschaft
04.06.2025 19:21:03
Am Mittwoch hiess der Nationalrat als zweite Kammer die Teilrevision des Kartellgesetzes mit 120 zu 58 Stimmen und mit 12 Enthaltungen gut. Die Die Vorlage geht wegen umstrittener Punkte zurück an den Ständerat.
___ Modernisierte Fusionskontrolle
Neben der modernisierten, an internationale Standards angeglichenen Fusionskontrolle und einem verbesserten Widerspruchsrecht ist eine Stärkung des Kartellzivilrechts Teil der Vorlage. Nach Angaben des Bundesrates sind Zivilprozesse zu Kartellrechtsverletzungen selten; die Revision soll den Weg dafür ebnen.
Wer von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sei, wähle oft den grundsätzlich kostenlosen Weg über das Verwaltungsverfahren, schrieb der Bundesrat zur Vorlage. Auch wenn dann keine Ansprüche auf Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe gestellt werden könnten.
Heute kann nur Zivilklage führen, wer durch eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert wird. Mit der Ausweitung der Aktivlegitimation zu solchen Klagen nimmt der Bundesrat einen Punkt einer früher gescheiterten Kartellrechtsrevision auf.
___ Beurteilung von Erheblichkeit
Wie schon im Ständerat gaben im Nationalrat nicht diese Punkte zu reden. Umstritten waren vielmehr vom Bundesrat auf Wunsch des Parlaments formulierte neue Regeln zur Beurteilung der Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden. Demnach wären qualitative und auch quantitative Kriterien anzuwenden.
Der Nationalrat beschloss nun aber, dass die Behörden bei der Frage der Erheblichkeit jeden einzelnen Fall prüfen müssen. Anhand von Erfahrungswerten und aufgrund der konkreten Umstände auf dem relevanten Markt muss demnach eine Gesamtbeurteilung stattfinden.
Die Behörde müsse sich mit dem Einzelfall und dessen Besonderheiten auseinandersetzen, sagte Marcel Dobler (FDP/SG). Die heutige Praxis habe zu Verunsicherung geführt. Die Mehrheit wolle eine konkrete Überprüfung in einem konkreten Fall, doppelte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) nach. Ein nur vermuteter Schaden dürfe nicht genügen.
Die Linke stellte sich gegen die von der Mehrheit eingebrachte Schwächung des Kartellrechts, wie Franziska Ryser (Grüne/SG) es nannte. Auch Cédric Wermuth (SP/AG) warnte vor Rechtsunsicherheit. Die Begriffe müssten ausgelegt werden. Der Ständerat dagegen wollte beim geltenden Recht bleiben und ist nun wieder am Zug.
Konsumentenschutz-Organisationen sowie die Verbände Gastrosuisse und Hotelleriesuisse kritisierten in einer Mitteilung umgehend die "gravierende Schwächung" des Kartellgesetzes. Sie befürchten höhere Preise für Konsumentinnen und Konsumenten, KMU-Betriebe sowie Landwirte und Landwirtinnen.
___ Keine Ausnahme für Sport-Profiligen
Abgelehnt hat es der Nationalrat, Sport-Profiligen auf die Liste der in der Regel gerechtfertigten Abreden zu setzen. Beat Walti (FDP/ZH) sagte namens der Mehrheit, es habe keine Vernehmlassung dazu stattgefunden. Auch die Spielerseite habe sich nicht äussern können.
Der Ständerat will diese Ausnahme im Sinn von Financial Fair Play zulassen, wenn sie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Clubs sicherstellt. Im Auge hatten die Befürworter vor allem hohe Spielergehälter. Der Bundesrat will solche Regeln zum Nachteil der Spieler ebenfalls nicht.
Private sollen gegen Wettbewerbsbeschränkungen klagen können
Bern (awp/sda) - Privatpersonen und die öffentliche Hand sollen künftig Zivilklage führen können, wenn unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sie treffen. Das Parlament hat das Kartellrecht entsprechend angepasst.Am Mittwoch hiess der Nationalrat als zweite Kammer die Teilrevision des Kartellgesetzes mit 120 zu 58 Stimmen und mit 12 Enthaltungen gut. Die Die Vorlage geht wegen umstrittener Punkte zurück an den Ständerat.
___ Modernisierte Fusionskontrolle
Neben der modernisierten, an internationale Standards angeglichenen Fusionskontrolle und einem verbesserten Widerspruchsrecht ist eine Stärkung des Kartellzivilrechts Teil der Vorlage. Nach Angaben des Bundesrates sind Zivilprozesse zu Kartellrechtsverletzungen selten; die Revision soll den Weg dafür ebnen.
Wer von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sei, wähle oft den grundsätzlich kostenlosen Weg über das Verwaltungsverfahren, schrieb der Bundesrat zur Vorlage. Auch wenn dann keine Ansprüche auf Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe gestellt werden könnten.
Heute kann nur Zivilklage führen, wer durch eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert wird. Mit der Ausweitung der Aktivlegitimation zu solchen Klagen nimmt der Bundesrat einen Punkt einer früher gescheiterten Kartellrechtsrevision auf.
___ Beurteilung von Erheblichkeit
Wie schon im Ständerat gaben im Nationalrat nicht diese Punkte zu reden. Umstritten waren vielmehr vom Bundesrat auf Wunsch des Parlaments formulierte neue Regeln zur Beurteilung der Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden. Demnach wären qualitative und auch quantitative Kriterien anzuwenden.
Der Nationalrat beschloss nun aber, dass die Behörden bei der Frage der Erheblichkeit jeden einzelnen Fall prüfen müssen. Anhand von Erfahrungswerten und aufgrund der konkreten Umstände auf dem relevanten Markt muss demnach eine Gesamtbeurteilung stattfinden.
Die Behörde müsse sich mit dem Einzelfall und dessen Besonderheiten auseinandersetzen, sagte Marcel Dobler (FDP/SG). Die heutige Praxis habe zu Verunsicherung geführt. Die Mehrheit wolle eine konkrete Überprüfung in einem konkreten Fall, doppelte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) nach. Ein nur vermuteter Schaden dürfe nicht genügen.
Die Linke stellte sich gegen die von der Mehrheit eingebrachte Schwächung des Kartellrechts, wie Franziska Ryser (Grüne/SG) es nannte. Auch Cédric Wermuth (SP/AG) warnte vor Rechtsunsicherheit. Die Begriffe müssten ausgelegt werden. Der Ständerat dagegen wollte beim geltenden Recht bleiben und ist nun wieder am Zug.
Konsumentenschutz-Organisationen sowie die Verbände Gastrosuisse und Hotelleriesuisse kritisierten in einer Mitteilung umgehend die "gravierende Schwächung" des Kartellgesetzes. Sie befürchten höhere Preise für Konsumentinnen und Konsumenten, KMU-Betriebe sowie Landwirte und Landwirtinnen.
___ Keine Ausnahme für Sport-Profiligen
Abgelehnt hat es der Nationalrat, Sport-Profiligen auf die Liste der in der Regel gerechtfertigten Abreden zu setzen. Beat Walti (FDP/ZH) sagte namens der Mehrheit, es habe keine Vernehmlassung dazu stattgefunden. Auch die Spielerseite habe sich nicht äussern können.
Der Ständerat will diese Ausnahme im Sinn von Financial Fair Play zulassen, wenn sie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Clubs sicherstellt. Im Auge hatten die Befürworter vor allem hohe Spielergehälter. Der Bundesrat will solche Regeln zum Nachteil der Spieler ebenfalls nicht.
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