Volkswirtschaft
17.06.2025 11:53:10
Ziel der Vorlage ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gezielter zu bekämpfen. Sogenannte Beraterinnen und Berater - also etwa Rechtsanwältinnen und Notare, die sich mit der Gründung und Strukturierung von Unternehmen beschäftigen - sollen künftig dem Geldwäschereigesetz unterstehen und entsprechende Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen müssen.
Dieses Vorhaben war vor wenigen Jahren im Parlament gescheitert. Trotzdem liess der Bundesrat nicht locker. Grund ist der Druck aus dem Ausland. Die internationale Regulierungsbehörde FATF (Financial Action Task Force) hat Anpassungen angemahnt.
___ Lücken im Kampf gegen Geldwäscherei
"Man kann das gut oder schlecht finden, aber es wird vermutlich so sein, dass uns die ganze Geschichte auf die Füsse fallen wird, wenn wir hier keine Änderungen vornehmen", hielt Daniel Jositsch im Namen der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) fest. Die Mehrheit handle pragmatisch, wenn auch nicht aus Begeisterung.
Eine Minderheit im Ständerat sah keinerlei Vorteile der Gesetzesänderungen und lehnte diese grundsätzlich ab. Es sei nicht absehbar, dass mit der Revision die Geldwäscherei besser bekämpft werden könne, gab Pirmin Schwander (SVP/SZ) zu bedenken. "Zähneknirschend zuzustimmen, ist keine Lösung."
Die Vorlage produziere "einen regulatorischen und administrativen Moloch für die gesamte Beraterwirtschaft", sagte Beat Rieder (Mitte/VS). Vielmehr brauche es eine effiziente und effektive Bekämpfung von Geldwäscherei und der Vortaten. Die schon heute viel beschäftigte Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) werde bei Annahme der Vorlage "ersaufen", warnte er.
Sie teile einige der Bedenken, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Trotzdem brauche es schärfere Regeln. "Die Unterstellung dieser bestimmten Beratungstätigkeiten unter die Sorgfaltspflichten schliesst eine wichtige Lücke im Schweizer Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei und gegen Terrorismusfinanzierung."
___ Viele Ausnahmen
Mit 31 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen trat die kleine Kammer schliesslich auf die Vorlage ein. In der Detailberatung schwächte der Ständerat die Vorlage des Bundesrats jedoch ab. So sollen viel weniger Personen den Sorgfalts- und Meldepflichten unterstellt sein.
Statt der vom Bundesrat geschätzten maximal 3000 Betroffenen dürften es nun deutlich weniger sein. Namentlich sind Personen und Unternehmen für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Auch die Tätigkeit von Amtsnotariaten wird ausgeklammert.
Für das weitergehende Konzept des Bundesrats stimmte im Ständerat nur die Ratslinke. Dieses Modell sei ausgewogen und beinhalte bereits Kompromisse, gab Carlo Sommaruga (SP/GE) zu bedenken. Das Konzept der Ständeratskommission sei dagegen das Ergebnis einer Lobby-Offensive der Anwältinnen und Anwälte und genüge den internationalen Anforderungen nicht.
Dieser Meinung war auch Finanzministerin Keller-Sutter. Der Ständerat mache zwar einen Schritt in die richtige Richtung, aber: "Dieser Schritt dürfte unzureichend bleiben." So sei absehbar, dass der Bundesrat bald wieder weitere Änderungen anregen werde. "Dann sehen wir uns einfach wieder."
___ Zweite entschlackte Vorlage
Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat zeigte sich unbeeindruckt davon und stimmte für den abgeschwächten Entwurf seiner Rechtskommission. In der Gesamtabstimmung sagte die kleine Kammer mit 34 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung Ja zur Vorlage. Diese geht nun an den Nationalrat.
Weitere Massnahmen zur Geldwäscherei-Bekämpfung hat das Parlament im Grundsatz bereits genehmigt. Dabei geht es um die Einführung eines Transparenzregisters für Unternehmen. So müssen diese den Behörden künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitteilen.
Auch hier entschärften die Räte den ursprünglichen Gesetzesentwurf des Bundesrats. Sie beschlossen beispielsweise, Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Registerpflicht zu befreien. Finanzministerin Keller-Sutter wehrte sich erfolglos gegen die Ausnahmen - mit dem Argument, dass damit Schlupflöcher geschaffen würden für Tarnfirmen und Strohleute.
Ständerat will neue Sorgfaltspflichten für Berater im Kampf gegen Geldwäscherei
Bern (awp/sda) - Das Parlament tut sich weiterhin schwer damit, das Dispositiv im Kampf gegen Geldwäscherei zu verschärfen. Zwar hat der Ständerat am Dienstag neuen Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater zugestimmt. Er ging dabei aber deutlich weniger weit als der Bundesrat.Ziel der Vorlage ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gezielter zu bekämpfen. Sogenannte Beraterinnen und Berater - also etwa Rechtsanwältinnen und Notare, die sich mit der Gründung und Strukturierung von Unternehmen beschäftigen - sollen künftig dem Geldwäschereigesetz unterstehen und entsprechende Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen müssen.
Dieses Vorhaben war vor wenigen Jahren im Parlament gescheitert. Trotzdem liess der Bundesrat nicht locker. Grund ist der Druck aus dem Ausland. Die internationale Regulierungsbehörde FATF (Financial Action Task Force) hat Anpassungen angemahnt.
___ Lücken im Kampf gegen Geldwäscherei
"Man kann das gut oder schlecht finden, aber es wird vermutlich so sein, dass uns die ganze Geschichte auf die Füsse fallen wird, wenn wir hier keine Änderungen vornehmen", hielt Daniel Jositsch im Namen der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) fest. Die Mehrheit handle pragmatisch, wenn auch nicht aus Begeisterung.
Eine Minderheit im Ständerat sah keinerlei Vorteile der Gesetzesänderungen und lehnte diese grundsätzlich ab. Es sei nicht absehbar, dass mit der Revision die Geldwäscherei besser bekämpft werden könne, gab Pirmin Schwander (SVP/SZ) zu bedenken. "Zähneknirschend zuzustimmen, ist keine Lösung."
Die Vorlage produziere "einen regulatorischen und administrativen Moloch für die gesamte Beraterwirtschaft", sagte Beat Rieder (Mitte/VS). Vielmehr brauche es eine effiziente und effektive Bekämpfung von Geldwäscherei und der Vortaten. Die schon heute viel beschäftigte Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) werde bei Annahme der Vorlage "ersaufen", warnte er.
Sie teile einige der Bedenken, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Trotzdem brauche es schärfere Regeln. "Die Unterstellung dieser bestimmten Beratungstätigkeiten unter die Sorgfaltspflichten schliesst eine wichtige Lücke im Schweizer Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei und gegen Terrorismusfinanzierung."
___ Viele Ausnahmen
Mit 31 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen trat die kleine Kammer schliesslich auf die Vorlage ein. In der Detailberatung schwächte der Ständerat die Vorlage des Bundesrats jedoch ab. So sollen viel weniger Personen den Sorgfalts- und Meldepflichten unterstellt sein.
Statt der vom Bundesrat geschätzten maximal 3000 Betroffenen dürften es nun deutlich weniger sein. Namentlich sind Personen und Unternehmen für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Auch die Tätigkeit von Amtsnotariaten wird ausgeklammert.
Für das weitergehende Konzept des Bundesrats stimmte im Ständerat nur die Ratslinke. Dieses Modell sei ausgewogen und beinhalte bereits Kompromisse, gab Carlo Sommaruga (SP/GE) zu bedenken. Das Konzept der Ständeratskommission sei dagegen das Ergebnis einer Lobby-Offensive der Anwältinnen und Anwälte und genüge den internationalen Anforderungen nicht.
Dieser Meinung war auch Finanzministerin Keller-Sutter. Der Ständerat mache zwar einen Schritt in die richtige Richtung, aber: "Dieser Schritt dürfte unzureichend bleiben." So sei absehbar, dass der Bundesrat bald wieder weitere Änderungen anregen werde. "Dann sehen wir uns einfach wieder."
___ Zweite entschlackte Vorlage
Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat zeigte sich unbeeindruckt davon und stimmte für den abgeschwächten Entwurf seiner Rechtskommission. In der Gesamtabstimmung sagte die kleine Kammer mit 34 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung Ja zur Vorlage. Diese geht nun an den Nationalrat.
Weitere Massnahmen zur Geldwäscherei-Bekämpfung hat das Parlament im Grundsatz bereits genehmigt. Dabei geht es um die Einführung eines Transparenzregisters für Unternehmen. So müssen diese den Behörden künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitteilen.
Auch hier entschärften die Räte den ursprünglichen Gesetzesentwurf des Bundesrats. Sie beschlossen beispielsweise, Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Registerpflicht zu befreien. Finanzministerin Keller-Sutter wehrte sich erfolglos gegen die Ausnahmen - mit dem Argument, dass damit Schlupflöcher geschaffen würden für Tarnfirmen und Strohleute.
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