Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung
20.06.2025 13:25:09
Die im Herbst 2024 eingereichte Initiative "Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit (Versorgungsinitiative)" will, dass der Bund die Erforschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen Heilmitteln in der Schweiz fördert und den Zugang dazu sicherstellt.
Hinter dem Volksbegehren stehen zahlreiche Verbände, Organisationen und Unternehmen des Gesundheitswesens. Aktuell würden hierzulande Hunderte Medikamente fehlen, machen sie geltend. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.
Generell hat der Bundesrat viel Verständnis für das Anliegen der Initianten. Auch er will die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln stärken, wie er bereits im Februar bekanntgab. Die Initiative sei aber zu wenig wirksam und zielgerichtet, um die Versorgungslage zu verbessern. Deshalb setzt der Bundesrat auf einen alternativen Verfassungstext.
___ Vier Handlungsfelder
Diesen direkten Gegenentwurf hat der Bundesrat nun konkretisiert. Er konzentriert sich auf vier Bereiche, wie der Mitteilung vom Freitag zu entnehmen war. Erstens soll der Bund die Versorgungslage künftig zentral und aktiv überwachen. Zweitens soll er bei Bedarf Massnahmen ergreifen können, um Versorgungsstörungen vorzubeugen oder zu beheben.
Drittens soll der Bund insbesondere wirtschaftliche Anreize setzen, Beschaffungen tätigen, medizinische Güter selbst herstellen oder herstellen lassen können. Und viertens soll die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich gezielt verstärkt werden.
Diesen verfassungsmässigen Auftrag soll der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug der Wirtschaft umsetzen, wie es hiess. Die Vernehmlassung zum neuen Verfassungsartikel dauert bis am 10. Oktober. Der Verfassungsartikel müsste in letzter Instanz Volk und Ständen unterbreitet werden.
Beim Vertrieb oder bei der Förderung von Forschung und Entwicklung sieht der Bundesrat im Gegensatz zu den Urheberinnen und Urhebern der Initiative dagegen keinen Handlungsbedarf für den Bund. "Ein allgemeiner Pharmaförderartikel wäre nicht zielführend", sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Februar.
___ Weitere Massnahmen geplant
Am häufigsten treten Versorgungsengpässe bei den günstigen Medikamenten auf, jenen mit abgelaufenem Patentschutz. Dazu gehören zum Beispiel Schmerzmittel, Impfstoffe oder Antibiotika. Ausgerechnet da kann der Bund heute aber mangels Versorgungskompetenzen nicht tätig werden.
Der Hauptgrund für das Problem liegt laut den Initiantinnen und Initianten im "jahrelangen, massiven, internationalen Preisdruck" auf Medikamenten, sodass diese nicht mehr in der Schweiz oder in Europa produziert werden könnten. Viele Pharmafirmen konzentrieren sich immer mehr auf gewinnträchtige Medikamente.
Gemäss den heutigen Zuständigkeiten sind die Kantone grundsätzlich für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Und die Sicherstellung der Versorgung mit Heilmitteln und medizinischen Gütern ist primär Aufgabe der Wirtschaft. Der Bund kann erst bei drohenden schweren Mangellagen lebenswichtiger Medikamente sowie in Epidemien oder Pandemien zur Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten aktiv werden.
Das soll sich mit der Verfassungsänderung ändern. Eine Expertengruppe soll bis Ende Jahr weitere Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln präsentieren, wie Baume-Schneider Anfang Jahr ankündigte.
Bund soll bei Medikamentenengpässen mehr Kompetenzen erhalten
Bern (awp/sda) - Der Bund soll Engpässe bei günstigen und häufig genutzten Medikamenten künftig wirksamer bekämpfen können. Die Landesregierung schlägt dazu einen neuen Verfassungsartikel vor - und nimmt damit ein Anliegen einer Volksinitiative auf.Die im Herbst 2024 eingereichte Initiative "Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit (Versorgungsinitiative)" will, dass der Bund die Erforschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen Heilmitteln in der Schweiz fördert und den Zugang dazu sicherstellt.
Hinter dem Volksbegehren stehen zahlreiche Verbände, Organisationen und Unternehmen des Gesundheitswesens. Aktuell würden hierzulande Hunderte Medikamente fehlen, machen sie geltend. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.
Generell hat der Bundesrat viel Verständnis für das Anliegen der Initianten. Auch er will die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln stärken, wie er bereits im Februar bekanntgab. Die Initiative sei aber zu wenig wirksam und zielgerichtet, um die Versorgungslage zu verbessern. Deshalb setzt der Bundesrat auf einen alternativen Verfassungstext.
___ Vier Handlungsfelder
Diesen direkten Gegenentwurf hat der Bundesrat nun konkretisiert. Er konzentriert sich auf vier Bereiche, wie der Mitteilung vom Freitag zu entnehmen war. Erstens soll der Bund die Versorgungslage künftig zentral und aktiv überwachen. Zweitens soll er bei Bedarf Massnahmen ergreifen können, um Versorgungsstörungen vorzubeugen oder zu beheben.
Drittens soll der Bund insbesondere wirtschaftliche Anreize setzen, Beschaffungen tätigen, medizinische Güter selbst herstellen oder herstellen lassen können. Und viertens soll die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich gezielt verstärkt werden.
Diesen verfassungsmässigen Auftrag soll der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug der Wirtschaft umsetzen, wie es hiess. Die Vernehmlassung zum neuen Verfassungsartikel dauert bis am 10. Oktober. Der Verfassungsartikel müsste in letzter Instanz Volk und Ständen unterbreitet werden.
Beim Vertrieb oder bei der Förderung von Forschung und Entwicklung sieht der Bundesrat im Gegensatz zu den Urheberinnen und Urhebern der Initiative dagegen keinen Handlungsbedarf für den Bund. "Ein allgemeiner Pharmaförderartikel wäre nicht zielführend", sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Februar.
___ Weitere Massnahmen geplant
Am häufigsten treten Versorgungsengpässe bei den günstigen Medikamenten auf, jenen mit abgelaufenem Patentschutz. Dazu gehören zum Beispiel Schmerzmittel, Impfstoffe oder Antibiotika. Ausgerechnet da kann der Bund heute aber mangels Versorgungskompetenzen nicht tätig werden.
Der Hauptgrund für das Problem liegt laut den Initiantinnen und Initianten im "jahrelangen, massiven, internationalen Preisdruck" auf Medikamenten, sodass diese nicht mehr in der Schweiz oder in Europa produziert werden könnten. Viele Pharmafirmen konzentrieren sich immer mehr auf gewinnträchtige Medikamente.
Gemäss den heutigen Zuständigkeiten sind die Kantone grundsätzlich für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Und die Sicherstellung der Versorgung mit Heilmitteln und medizinischen Gütern ist primär Aufgabe der Wirtschaft. Der Bund kann erst bei drohenden schweren Mangellagen lebenswichtiger Medikamente sowie in Epidemien oder Pandemien zur Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten aktiv werden.
Das soll sich mit der Verfassungsänderung ändern. Eine Expertengruppe soll bis Ende Jahr weitere Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln präsentieren, wie Baume-Schneider Anfang Jahr ankündigte.
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