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Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung   09.10.2025 16:56:09

Renten der beruflichen Vorsorge werden der Teuerung angepasst

Bern (awp/sda) - Die seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten aus der obligatorischen zweiten Säule werden per 2026 an die Teuerung angepasst. Länger laufende Renten der beruflichen Vorsorge bleiben zunächst unverändert.

Besagte Renten werden um 2,7 Prozent erhöht, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Donnerstag mitteilte. Diese Erhöhung basiert auf der Preisentwicklung gemäss Index der Konsumentenpreise zwischen September 2022 und 2025.

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters regelmässig der Teuerung angeglichen werden. Eine erste Anpassung erfolgt nach drei Jahren - weshalb 2025 die seit 2022 laufenden Renten betroffen sind.

Danach sind diese Anpassungen an den Teuerungsausgleich bei Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gekoppelt. AHV-Renten werden 2026 allerdings nicht der Teuerung angepasst, wie das BSV schrieb. Länger als seit 2022 laufende BVG-Renten werden deshalb frühstens ab 2027 wieder angeglichen.

Für Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die über dem BVG-Minimum liegen, ist der Teuerungsausgleich nicht Pflicht. Gleiches gilt für die Altersrenten der beruflichen Vorsorge. Hier entscheiden die Vorsorgeeinrichtungen, ob und wie sie angepasst werden.


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