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Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung   20.10.2025 12:53:08

Bundesgericht gewährt in Gutachterfrage zur CS-Bewertung aufschiebende Wirkung

Lausanne (awp/sda) - Das Bundesgericht gewährt in der Auseinandersetzung um die Ernennung von zwei Gutachtern durch das Handelsgericht Zürich die aufschiebende Wirkung. Die Experten sollen die Bewertung der Credit Suisse per Übernahmetag durch die UBS bestimmen.

Klägerische Parteien stellen die Qualifikation und die Unabhängigkeit der beiden Gutachter in Frage. Aus diesem Grund haben sie gegen deren Ernennung durch das Handelsgericht im Juli Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht.

Das Bundesgericht hat in einer am Montag publizierten Zwischenverfügung das Gesuch einer Partei um aufschiebende Wirkung gutgeheissen, weil sich keine der anderen Verfahrensparteien dagegen ausgesprochen hat.

Kern des Verfahrens vor dem Zürcher Handelsgericht ist der Umwandlungswert der CS-Aktien. Die Aktionäre der CS erhielten im Rahmen der Übernahme eine UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Anteile. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion im März 2023 rund 3 Milliarden Franken für die ganze Bank.


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