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17.11.2025 15:40:29
Im Zollstreit einigten sich die Schweiz und die USA auf den Import von 1500 Tonnen Geflügel, 500 Tonnen Rindfleisch und 1000 Tonnen Büffelfleisch in die Schweiz. Der Detailhandel signalisiere zwar, er habe keinen Bedarf an US-Fleisch, schrieb die Stiftung für Konsumentenschutz am Montag.
Sollten die Importe dennoch in Umlauf kommen, müssten die Konsumentinnen und Konsumenten das vor dem Kauf wissen. Darum verlangt der Konsumentenschutz, dass nicht nur wie bisher hormonbehandeltes Fleisch deklariert werden muss.
Auch für die Chlorhühner müsse eine Deklarationspflicht gelten. Die Behandlung von Poulets mit Chlor sei in der Schweiz nicht erlaubt, in der EU sei auch der Import verboten. Die Konsumenten hätten ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Behandlungen zum Einsatz kommen.
Auch wenn der Detailhandel an Fleischimporten aus den USA nicht interessiert sei, spiele der Preis eine wesentliche Rolle, hiess es weiter. Insbesondere das Gastgewerbe, wo 50 Prozent des Fleischkonsums anfällt, habe sich mit Deklarationen bisher immer schwer getan. Eine Deklarationspflicht ist für den Konsumentenschutz darum "nicht verhandelbar".
Konsumentenschutz will Deklaration von Chlor-Poulet aus den USA
Bern (awp/sda) - Im Rahmen der Zollvereinbarung mit den USA soll die Schweiz 3000 Tonnen Fleisch importieren. Der Konsumentenschutz fordert eine Deklaration von mit Chlor behandeltem Poulet oder Rindfleisch mit Hormonen und Antibiotika. Deklariert werden müsste das Fleisch in Detailhandel und Gastgewerbe.Im Zollstreit einigten sich die Schweiz und die USA auf den Import von 1500 Tonnen Geflügel, 500 Tonnen Rindfleisch und 1000 Tonnen Büffelfleisch in die Schweiz. Der Detailhandel signalisiere zwar, er habe keinen Bedarf an US-Fleisch, schrieb die Stiftung für Konsumentenschutz am Montag.
Sollten die Importe dennoch in Umlauf kommen, müssten die Konsumentinnen und Konsumenten das vor dem Kauf wissen. Darum verlangt der Konsumentenschutz, dass nicht nur wie bisher hormonbehandeltes Fleisch deklariert werden muss.
Auch für die Chlorhühner müsse eine Deklarationspflicht gelten. Die Behandlung von Poulets mit Chlor sei in der Schweiz nicht erlaubt, in der EU sei auch der Import verboten. Die Konsumenten hätten ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Behandlungen zum Einsatz kommen.
Auch wenn der Detailhandel an Fleischimporten aus den USA nicht interessiert sei, spiele der Preis eine wesentliche Rolle, hiess es weiter. Insbesondere das Gastgewerbe, wo 50 Prozent des Fleischkonsums anfällt, habe sich mit Deklarationen bisher immer schwer getan. Eine Deklarationspflicht ist für den Konsumentenschutz darum "nicht verhandelbar".
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