Staatshaushalt und Steuern
01.12.2025 19:01:15
Konkret sollen private Radios und Fernsehsender statt der heutigen vier bis sechs Prozent künftig sechs bis acht Prozent des Ertrags aus der Mediengebühr erhalten. Neu lanciert wurde diese Idee von alt Ständerat Philippe Bauer (FDP/NE). Der Ständerat stimmte der Vorlage für die Erhöhung der Gebührenanteile für private Medien in der Gesamtabstimmung mit 40 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Räte sollen sich die Gebührenanteile unter Berücksichtigung der Teuerung und im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode nicht automatisch erhöhen. Die kleine Kammer schwenkte bei diesem Punkt auf die Linie des Nationalrats und des Bundesrats ein. Die Mehrheit befürchtete, dass eine solche Erhöhung zulasten der SRG gehen würde.
___ Geldtopf für Keystone-SDA und Presserat
Eine zweite bereinigte Vorlage sieht zusätzliche Fördermittel vor für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für Medienschaffende, für Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA, für den Betrieb der Stiftung für Nutzungsforschung (Mediapulse) und für Selbstregulierungsorganisationen wie den Presserat. Dieses Anliegen stammte ursprünglich von Ständerätin Isabelle Chassot (Mitte/FR).
Für die allgemeinen Fördermassnahmen soll höchstens ein Prozent des gesamten Ertrags der Medienabgabe zur Verfügung stehen. Laut dem Parlament dürfen die geförderten Institutionen höchstens die Hälfte ihrer Ausgaben mit diesen Subventionen decken. Die andere Hälfte müssen sie anderweitig einnehmen. Die kleine Kammer hatte ursprünglich eine Schwelle von achtzig Prozent gewollt. Mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte sie in der zweiten Beratung aber dem Nationalrat.
Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) wollte an der höheren Schwelle festhalten. Ansonsten würde der Handlungsspielraum der bescheidenen Fördermittel unnötig eingeschränkt, argumentierte er. Die Mehrheit hielt dagegen, dass die Ziele auch mit der tieferen Schwelle erreicht werden könnten. Die fünfzig Prozent seien auch kohärent mit dem Subventionsgesetz.
___ Grundsatzkritik von der SVP
Schliesslich beschlossen die Räte, dass Medienunternehmen in Zukunft mehr als zwei Fernseh- und Radiokonzessionen erhalten können. Eine linke Minderheit sah darin eine Gefährdung der Medienvielfalt respektive eine Angebotskonzentration bei den grösseren Akteuren, scheiterte aber mit ihrem Widerstand.
Die beiden Geschäfte sind bereit für die Schlussabstimmungen zum Ende der Wintersession. Geplant ist, die Änderung des Radio- und TV-Gesetzes per Anfang 2027 in Kraft zu setzen. Zu Verzögerungen kommen könnte es, falls die SRG-Halbierungsinitiative im kommenden Herbst an der Urne angenommen würde.
Grundsätzliche Kritik am Ausbau der Medienförderung kam im Parlament nur von der SVP. Deren Sprecher Gregor Rutz (ZH) kritisierte im Nationalrat das "Wettrennen um Subventionen". Nachdem das Stimmvolk das Medienpaket im Jahr 2022 an der Urne deutlich verworfen habe, sei das der falsche Weg. "Stattdessen sollten wir uns Gedanken machen, wie wir die Rahmenbedingungen für die Branche verbessern können."
___ Medienminister will gezielten Förderausbau
In den übrigen Fraktionen stiessen die vorgeschlagenen Fördermassnahmen mehrheitlich auf Zuspruch. Insgesamt wolle die Mehrheit attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen schaffen, sagte Kommissionssprecher Damien Cottier (FDP/NE) in der grossen Kammer.
Der Bundesrat begrüsste wie die Ratsmehrheit den "spezifischen und gezielten Ausbau der Förderung", wie es Medienminister Albert Rösti nannte. Das Ziel sei, dass private Radios und Fernsehsender künftig mindestens gleich viel Geld wie heute erhielten - auch nach der vom Bundesrat beschlossenen Gebührensenkung von 335 auf 300 Franken pro Haushalt.
Parlament will staatliche Medienförderung ausbauen
Bern (awp/sda) - Lokale und regionale Radio- und TV-Sender erhalten künftig einen höheren Anteil aus dem Gebührentopf. Das hat das Parlament beschlossen. Der Ständerat hat am Montag eine Vorlage bereinigt, die Teile des 2022 an der Urne gescheiterten Medienpakets wieder aufgreift.Konkret sollen private Radios und Fernsehsender statt der heutigen vier bis sechs Prozent künftig sechs bis acht Prozent des Ertrags aus der Mediengebühr erhalten. Neu lanciert wurde diese Idee von alt Ständerat Philippe Bauer (FDP/NE). Der Ständerat stimmte der Vorlage für die Erhöhung der Gebührenanteile für private Medien in der Gesamtabstimmung mit 40 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Räte sollen sich die Gebührenanteile unter Berücksichtigung der Teuerung und im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode nicht automatisch erhöhen. Die kleine Kammer schwenkte bei diesem Punkt auf die Linie des Nationalrats und des Bundesrats ein. Die Mehrheit befürchtete, dass eine solche Erhöhung zulasten der SRG gehen würde.
___ Geldtopf für Keystone-SDA und Presserat
Eine zweite bereinigte Vorlage sieht zusätzliche Fördermittel vor für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für Medienschaffende, für Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA, für den Betrieb der Stiftung für Nutzungsforschung (Mediapulse) und für Selbstregulierungsorganisationen wie den Presserat. Dieses Anliegen stammte ursprünglich von Ständerätin Isabelle Chassot (Mitte/FR).
Für die allgemeinen Fördermassnahmen soll höchstens ein Prozent des gesamten Ertrags der Medienabgabe zur Verfügung stehen. Laut dem Parlament dürfen die geförderten Institutionen höchstens die Hälfte ihrer Ausgaben mit diesen Subventionen decken. Die andere Hälfte müssen sie anderweitig einnehmen. Die kleine Kammer hatte ursprünglich eine Schwelle von achtzig Prozent gewollt. Mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte sie in der zweiten Beratung aber dem Nationalrat.
Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) wollte an der höheren Schwelle festhalten. Ansonsten würde der Handlungsspielraum der bescheidenen Fördermittel unnötig eingeschränkt, argumentierte er. Die Mehrheit hielt dagegen, dass die Ziele auch mit der tieferen Schwelle erreicht werden könnten. Die fünfzig Prozent seien auch kohärent mit dem Subventionsgesetz.
___ Grundsatzkritik von der SVP
Schliesslich beschlossen die Räte, dass Medienunternehmen in Zukunft mehr als zwei Fernseh- und Radiokonzessionen erhalten können. Eine linke Minderheit sah darin eine Gefährdung der Medienvielfalt respektive eine Angebotskonzentration bei den grösseren Akteuren, scheiterte aber mit ihrem Widerstand.
Die beiden Geschäfte sind bereit für die Schlussabstimmungen zum Ende der Wintersession. Geplant ist, die Änderung des Radio- und TV-Gesetzes per Anfang 2027 in Kraft zu setzen. Zu Verzögerungen kommen könnte es, falls die SRG-Halbierungsinitiative im kommenden Herbst an der Urne angenommen würde.
Grundsätzliche Kritik am Ausbau der Medienförderung kam im Parlament nur von der SVP. Deren Sprecher Gregor Rutz (ZH) kritisierte im Nationalrat das "Wettrennen um Subventionen". Nachdem das Stimmvolk das Medienpaket im Jahr 2022 an der Urne deutlich verworfen habe, sei das der falsche Weg. "Stattdessen sollten wir uns Gedanken machen, wie wir die Rahmenbedingungen für die Branche verbessern können."
___ Medienminister will gezielten Förderausbau
In den übrigen Fraktionen stiessen die vorgeschlagenen Fördermassnahmen mehrheitlich auf Zuspruch. Insgesamt wolle die Mehrheit attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen schaffen, sagte Kommissionssprecher Damien Cottier (FDP/NE) in der grossen Kammer.
Der Bundesrat begrüsste wie die Ratsmehrheit den "spezifischen und gezielten Ausbau der Förderung", wie es Medienminister Albert Rösti nannte. Das Ziel sei, dass private Radios und Fernsehsender künftig mindestens gleich viel Geld wie heute erhielten - auch nach der vom Bundesrat beschlossenen Gebührensenkung von 335 auf 300 Franken pro Haushalt.
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