Volkswirtschaft
10.12.2025 19:14:11
Grundlage für die Senkung der Zölle ist die am 14. November unterzeichnete Absichtserklärung der Schweiz, der USA und Liechtensteins.
___ Weiterhin Ausnahmen
Die USA begrenzen nun den pauschalen Zusatzzoll auf aus der Schweiz importierte Waren auf höchstens 15 Prozent. Bestimmte Branchen und Waren sind heute von den US-Zusatzzöllen ausgenommen, und das soll weiterhin gelten. Solche Ausnahmen gibt es etwa für Pharmazeutika, bestimmte Chemikalien, Gold und Kaffee.
Zusätzlich heben die USA die pauschalen Zusatzzölle für weitere Schweizer Exportprodukte auf. Darunter sind Flugzeuge, bestimmte für die Luftfahrt relevante Teile, Gummiprodukte, Kosmetika und Generika. Die Liste wird im Federal Register der USA veröffentlicht. Die Schweiz will sich laut Seco für weitere Ausnahmen einsetzen.
Auf Produkten, die vor dem 2. April mit Zöllen von über 15 Prozent belegt waren, werden wieder die ursprünglichen Zölle erhoben. Der 2. April ist der Tag, an dem US-Präsident Donald Trump Zusatzzölle für die Schweiz von über 30 Prozent angekündigt hatte.
Auch die sektoralen Zölle, wie sie etwa auf Stahl, Aluminium, Autos oder Kupfer gelten, bleiben unverändert. Für laufende Untersuchungen betreffend Pharmazeutika und Halbleiter vereinbarten die USA und die Schweiz in der Absichtserklärung, dass sektorale Zusatzzölle der USA nicht über 15 Prozent liegen dürfen, sollten sie verhängt werden.
___ Zollfreies Fleisch aus USA
Zölle senken für US-Waren wird aber auch die Schweiz. Genannt werden Fisch, Meeresfrüchte sowie bestimmte, agrarpolitisch nicht-sensitive Agrarprodukte. Zollfreie, bilaterale Kontingente setzt die Schweiz für Fleisch in Kraft. Sie gelten für 500 Tonnen Rind-, 1000 Tonnen Bison- und 1500 Tonnen Geflügelfleisch im Jahr.
Chlorhühner gelangten aber nicht ins Land, sagte Parmelin. "Wir haben Konzessionen gemacht für zollfreie Kontingente", sagte er auf die Frage einer Journalistin. Ohnehin sei 95 Prozent des Geflügelfleischs aus den USA nicht mit Chlor behandelt.
Mit Chlor behandeltes Geflügelfleisch dürfe nicht in die Schweiz importiert werden, stellte Parmelin klar. Hingegen dürfe Fleisch von mit Hormonen oder Wachstumsförderern behandelten Rindern und Bisons importiert werden, aber mit Deklaration.
___ Ähnliche Bedingungen wie EU
Seit dem 14. November entrichtete Importzölle können in beiden Ländern zurückgefordert werden, allerdings ist dafür ein Antrag nötig. Zur Höhe dieser Rückforderungen waren am Mittwoch keine Aussagen möglich. Das Seco geht davon aus, dass die Senkung auf 15 Prozent eine Gesamtentlastung von etwa 6 Milliarden Franken ausmacht.
Die Rückwirkung kommt für Parmelin nicht völlig überraschend, wie er auf eine weitere Frage sagte. Auch andere Länder hätten das erreicht, sagte er. Und die Schweiz habe keine speziellen Zugeständnisse gemacht, um die Rückwirkung zu bekommen.
Mit der Begrenzung der pauschalen Zusatzzölle der USA auf maximal 15 Prozent werden die handelsgewichteten US-Zölle gegenüber der Schweiz um durchschnittlich rund 10 Prozent sinken, schrieb das Seco. Schweizer Unternehmen hätten im US-Markt wieder ähnliche Bedingungen wie die Konkurrenz aus der EU und anderen Ländern, die mit den USA Handel betrieben und eine ähnliche Wirtschaftsstruktur aufwiesen.
___ Noch nicht rechtlich bindend
Die Schweiz muss für ein rechtlich verbindliches Handelsabkommens mit den USA laut Parmelin nun guten Willen zeigen. Weitere Forderungen aus Washington schloss er nicht aus. Das bisher Vereinbarte sei rechtlich nicht bindend sei, räumte er ein. Neue Forderungen könne es in einem Verhandlungsprozess immer geben.
Den Entwurf für das Verhandlungsmandat verabschiedete der Bundesrat am vergangenen Freitag. Kommende Woche werde es zur Konsultation in die zuständigen Parlamentskommissionen vorgelegt, und danach würden auch die Kantonsregierungen angehört, sagte Parmelin.
Allerdings könnte ein Gerichtsentscheid die Ausgangslage verändern: Denn in den USA befasst sich das oberste US-Gericht mit der Frage, ob die von US-Präsident Donald Trump angeordneten Zölle überhaupt legal sind. Anfang November begann vor dem Supreme Court eine mündliche Anhörung zu der Angelegenheit.
Die gesenkten US-Zölle gelten rückwirkend ab Mitte November
Bern (awp/sda) - Die pauschalen Zölle der USA auf Schweizer Waren sinken von 39 auf 15 Prozent, und zwar rückwirkend ab dem 14. November. Wirtschaftsminister Guy Parmelin konnte diese gute Nachricht aus Washington am Mittwoch nur Stunden nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten 2026 bekanntgeben.Grundlage für die Senkung der Zölle ist die am 14. November unterzeichnete Absichtserklärung der Schweiz, der USA und Liechtensteins.
___ Weiterhin Ausnahmen
Die USA begrenzen nun den pauschalen Zusatzzoll auf aus der Schweiz importierte Waren auf höchstens 15 Prozent. Bestimmte Branchen und Waren sind heute von den US-Zusatzzöllen ausgenommen, und das soll weiterhin gelten. Solche Ausnahmen gibt es etwa für Pharmazeutika, bestimmte Chemikalien, Gold und Kaffee.
Zusätzlich heben die USA die pauschalen Zusatzzölle für weitere Schweizer Exportprodukte auf. Darunter sind Flugzeuge, bestimmte für die Luftfahrt relevante Teile, Gummiprodukte, Kosmetika und Generika. Die Liste wird im Federal Register der USA veröffentlicht. Die Schweiz will sich laut Seco für weitere Ausnahmen einsetzen.
Auf Produkten, die vor dem 2. April mit Zöllen von über 15 Prozent belegt waren, werden wieder die ursprünglichen Zölle erhoben. Der 2. April ist der Tag, an dem US-Präsident Donald Trump Zusatzzölle für die Schweiz von über 30 Prozent angekündigt hatte.
Auch die sektoralen Zölle, wie sie etwa auf Stahl, Aluminium, Autos oder Kupfer gelten, bleiben unverändert. Für laufende Untersuchungen betreffend Pharmazeutika und Halbleiter vereinbarten die USA und die Schweiz in der Absichtserklärung, dass sektorale Zusatzzölle der USA nicht über 15 Prozent liegen dürfen, sollten sie verhängt werden.
___ Zollfreies Fleisch aus USA
Zölle senken für US-Waren wird aber auch die Schweiz. Genannt werden Fisch, Meeresfrüchte sowie bestimmte, agrarpolitisch nicht-sensitive Agrarprodukte. Zollfreie, bilaterale Kontingente setzt die Schweiz für Fleisch in Kraft. Sie gelten für 500 Tonnen Rind-, 1000 Tonnen Bison- und 1500 Tonnen Geflügelfleisch im Jahr.
Chlorhühner gelangten aber nicht ins Land, sagte Parmelin. "Wir haben Konzessionen gemacht für zollfreie Kontingente", sagte er auf die Frage einer Journalistin. Ohnehin sei 95 Prozent des Geflügelfleischs aus den USA nicht mit Chlor behandelt.
Mit Chlor behandeltes Geflügelfleisch dürfe nicht in die Schweiz importiert werden, stellte Parmelin klar. Hingegen dürfe Fleisch von mit Hormonen oder Wachstumsförderern behandelten Rindern und Bisons importiert werden, aber mit Deklaration.
___ Ähnliche Bedingungen wie EU
Seit dem 14. November entrichtete Importzölle können in beiden Ländern zurückgefordert werden, allerdings ist dafür ein Antrag nötig. Zur Höhe dieser Rückforderungen waren am Mittwoch keine Aussagen möglich. Das Seco geht davon aus, dass die Senkung auf 15 Prozent eine Gesamtentlastung von etwa 6 Milliarden Franken ausmacht.
Die Rückwirkung kommt für Parmelin nicht völlig überraschend, wie er auf eine weitere Frage sagte. Auch andere Länder hätten das erreicht, sagte er. Und die Schweiz habe keine speziellen Zugeständnisse gemacht, um die Rückwirkung zu bekommen.
Mit der Begrenzung der pauschalen Zusatzzölle der USA auf maximal 15 Prozent werden die handelsgewichteten US-Zölle gegenüber der Schweiz um durchschnittlich rund 10 Prozent sinken, schrieb das Seco. Schweizer Unternehmen hätten im US-Markt wieder ähnliche Bedingungen wie die Konkurrenz aus der EU und anderen Ländern, die mit den USA Handel betrieben und eine ähnliche Wirtschaftsstruktur aufwiesen.
___ Noch nicht rechtlich bindend
Die Schweiz muss für ein rechtlich verbindliches Handelsabkommens mit den USA laut Parmelin nun guten Willen zeigen. Weitere Forderungen aus Washington schloss er nicht aus. Das bisher Vereinbarte sei rechtlich nicht bindend sei, räumte er ein. Neue Forderungen könne es in einem Verhandlungsprozess immer geben.
Den Entwurf für das Verhandlungsmandat verabschiedete der Bundesrat am vergangenen Freitag. Kommende Woche werde es zur Konsultation in die zuständigen Parlamentskommissionen vorgelegt, und danach würden auch die Kantonsregierungen angehört, sagte Parmelin.
Allerdings könnte ein Gerichtsentscheid die Ausgangslage verändern: Denn in den USA befasst sich das oberste US-Gericht mit der Frage, ob die von US-Präsident Donald Trump angeordneten Zölle überhaupt legal sind. Anfang November begann vor dem Supreme Court eine mündliche Anhörung zu der Angelegenheit.
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