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12.12.2025 19:29:10
Unter anderem wurde die Einführung einer neuen Arbeitszeitplanung ab 1. Januar 2027 vereinbart, wie in der Mitteilung des Schweizer Baumeisterverbands (SBV) und der Gewerkschaften Syna und Unia steht. Und ab einem gewissen Ausmass zählt die Reisezeit künftig zu den Überstunden.
Der Vertrag hat eine Laufdauer von sechs Jahren - von Anfang 2026 bis Ende 2031. Das Ergebnis der Verhandlungen müsse von den Entscheidungsgremien auf beiden Seiten noch genehmigt werden, steht im Communiqué weiter.
In den intensiven Verhandlungen seien beide Parteien aufeinander zugegangen. Sie seien überzeugt, eine Lösung gefunden zu haben, welche die Attraktivität der Baubranche für die heutigen Mitarbeitenden sowie für den künftigen Nachwuchs steigere.
___ GAV für 80'000 Bauarbeiter
Der Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe besteht seit dem 1. Januar 2023 und läuft Ende dieses Jahres aus. Er regelt die Löhne und Arbeitsbedingungen der rund 80'000 auf dem Bau Beschäftigten in der Schweiz.
Lange rangen die Baumeister und die Gewerkschaften um den neuen Vertrag. Ohne neues Vertragwerk hätte ein vertragsloser Zustand und im schlimmsten Fall- nach Darstellung der Gewerkschaften in den vergangenen Wochen - ein nationaler Branchenstreik gedroht.
Die Gewerkschaften kritisierten unter anderem, die Baumeisterspitze verweigere familienfreundliche Arbeitszeiten. Gefordert wurden auch bezahlte Reisezeiten zu Baustellen und eine substanzielle Lohnerhöhung.
Vereinbart wurde nun etwa auch, dass Firmen auch ein Arbeitszeitmodell wählen können mit einer konstanten täglichen Arbeitszeit und dafür mehr Über- und Minderstunden. Auch soll künftig eine vereinfachte Überstundenregelung sowie die Möglichkeit zur Schaffung eines Langzeitferienkontos für Mitarbeiter gelten, welche Überstunden ansparen möchten.
Bestandteil der Einigung sind auch ein Lohnpaket und eine Absicherung der Teuerung sowie "substanzielle Erhöhungen der Zuschläge und Zulagen im Untertagebau".
Das Lohnpaket habe einen Umfang von mehreren Prozenten gerechnet auf die sechsjährige Laufzeit des Landesmantelvertrags, sagte dazu SBV-Mediensprecher Matthias Engel auf Anfrage.
___ Klage wird nicht zurückgezogen
Bei den Baumeistern wird eine ausserordentliche Delegiertenversammlung am 17. Dezember 2025 das definitive Resultat beschliessen. Auf Seiten der Gewerkschaften Unia und Syna finden am 24. respektive 20. Januar 2026 die Berufskonferenzen statt, welche über das Verhandlungsresultat befinden.
Nicht zurückziehen wird der SBV laut Engel eine Klage wegen angeblicher Verletzung der Friedenspflicht durch die Gewerkschaften, welche kürzlich bei einem Gericht eingereicht wurde. Dies jedenfalls solange weiterhin Streiks im Raum stünden, sagte der Mediensprecher weiter.
Im Herbst hatten in der ganzen Schweiz Bauarbeiter in mehreren Städten Demonstrationen für ein gutes Resultat in den Verhandlungen durchgeführt.
Baumeister und Bauarbeiter vereinbaren neuen Gesamtarbeitsvertrag
Bern (awp/sda) - Die Baumeister und die von den Gewerkschaften vertretenen Bauarbeiter haben sich auf einen neuen Landesmantelvertrag geeinigt, also einen neuen Gesamtarbeitsvertrag in der Baubranche. Das teilten sie am Freitag nach der zehnten Verhandlungsrunde gemeinsam mit.Unter anderem wurde die Einführung einer neuen Arbeitszeitplanung ab 1. Januar 2027 vereinbart, wie in der Mitteilung des Schweizer Baumeisterverbands (SBV) und der Gewerkschaften Syna und Unia steht. Und ab einem gewissen Ausmass zählt die Reisezeit künftig zu den Überstunden.
Der Vertrag hat eine Laufdauer von sechs Jahren - von Anfang 2026 bis Ende 2031. Das Ergebnis der Verhandlungen müsse von den Entscheidungsgremien auf beiden Seiten noch genehmigt werden, steht im Communiqué weiter.
In den intensiven Verhandlungen seien beide Parteien aufeinander zugegangen. Sie seien überzeugt, eine Lösung gefunden zu haben, welche die Attraktivität der Baubranche für die heutigen Mitarbeitenden sowie für den künftigen Nachwuchs steigere.
___ GAV für 80'000 Bauarbeiter
Der Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe besteht seit dem 1. Januar 2023 und läuft Ende dieses Jahres aus. Er regelt die Löhne und Arbeitsbedingungen der rund 80'000 auf dem Bau Beschäftigten in der Schweiz.
Lange rangen die Baumeister und die Gewerkschaften um den neuen Vertrag. Ohne neues Vertragwerk hätte ein vertragsloser Zustand und im schlimmsten Fall- nach Darstellung der Gewerkschaften in den vergangenen Wochen - ein nationaler Branchenstreik gedroht.
Die Gewerkschaften kritisierten unter anderem, die Baumeisterspitze verweigere familienfreundliche Arbeitszeiten. Gefordert wurden auch bezahlte Reisezeiten zu Baustellen und eine substanzielle Lohnerhöhung.
Vereinbart wurde nun etwa auch, dass Firmen auch ein Arbeitszeitmodell wählen können mit einer konstanten täglichen Arbeitszeit und dafür mehr Über- und Minderstunden. Auch soll künftig eine vereinfachte Überstundenregelung sowie die Möglichkeit zur Schaffung eines Langzeitferienkontos für Mitarbeiter gelten, welche Überstunden ansparen möchten.
Bestandteil der Einigung sind auch ein Lohnpaket und eine Absicherung der Teuerung sowie "substanzielle Erhöhungen der Zuschläge und Zulagen im Untertagebau".
Das Lohnpaket habe einen Umfang von mehreren Prozenten gerechnet auf die sechsjährige Laufzeit des Landesmantelvertrags, sagte dazu SBV-Mediensprecher Matthias Engel auf Anfrage.
___ Klage wird nicht zurückgezogen
Bei den Baumeistern wird eine ausserordentliche Delegiertenversammlung am 17. Dezember 2025 das definitive Resultat beschliessen. Auf Seiten der Gewerkschaften Unia und Syna finden am 24. respektive 20. Januar 2026 die Berufskonferenzen statt, welche über das Verhandlungsresultat befinden.
Nicht zurückziehen wird der SBV laut Engel eine Klage wegen angeblicher Verletzung der Friedenspflicht durch die Gewerkschaften, welche kürzlich bei einem Gericht eingereicht wurde. Dies jedenfalls solange weiterhin Streiks im Raum stünden, sagte der Mediensprecher weiter.
Im Herbst hatten in der ganzen Schweiz Bauarbeiter in mehreren Städten Demonstrationen für ein gutes Resultat in den Verhandlungen durchgeführt.
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