Volkswirtschaft
14.01.2026 13:55:10
Der Bundesrat verabschiedete das Verhandlungsmandat am Mittwoch, wie er gleichentags mitteilte. In einer Absichtserklärung hatten die Schweiz und die USA am 14. November festgelegt, dass "zeitnah" Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Handelsabkommen aufgenommen werden sollten.
___ Rückendeckung vom Parlament
Die zuständigen Parlamentskommissionen konnten sich zum Mandatsentwurf äussern, und sie gaben dem Bundesrat Rückendeckung. Geringfügige Rückmeldungen nahm der Bundesrat am Text noch vor, wie er nun schrieb. Und sollten Themen in die Verhandlungen aufgenommen werden, die im Mandat nicht enthalten sind, werden die Kommissionen erneut konsultiert.
Für gewisse Schweizer Importgüter verhängten die USA im Sommer 2025 pauschale Zusatzzölle von 39 Prozent. Angesichts der Einigung über die Absichtserklärung für Verhandlungen senkten die USA im Dezember diese Zölle auf noch 15 Prozent, rückwirkend per 14. November und basierend auf der Absichtserklärung.
Kurz vor dieser Einigung im Zollstreit hatte eine Delegation der Schweizer Privatwirtschaft im Weissen Haus mit US-Präsident Donald Trump gesprochen, um Zollfragen zu besprechen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) war informiert über das Treffen. Zu reden gaben Geschenke der Unternehmen an Trump.
___ USA setzen Frist
Im Dezember wurde bekannt, dass die USA das Zollabkommen mit der Schweiz bis Ende März 2026 vorliegen haben wollen. Die Frist bis 31. März stand in einem im US-Bundesblatt "Federal Register" veröffentlichten Dokument des US-Handelsbeauftragten. Steht dann kein verbindliches Abkommen, will das Weisse Haus die vorgesehene Anpassung der Strafzölle "gegebenenfalls überprüfen und überdenken".
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schrieb damals auf Anfrage, dass die Verhandlungen zeigen würden, ob dieses Datum eingehalten werden könne. "Ziel ist ein Abschluss im ersten Quartal 2026, wie im Joint Statement vermerkt."
Derzeit prüft der Oberste Gerichtshof der USA Trumps Zollpolitik. Dabei geht es um die Frage, ob sich die Regierung rechtmässig auf ein Notstandsgesetz berufen durfte, um umfangreiche Zölle gegen Dutzende Handelspartner zu verhängen. Im Falle einer Niederlage könnte die Regierung gezwungen sein, Zolleinnahmen zurückzuerstatten.
Verhandlungen über Handelsabkommen mit den USA können beginnen
Bern/Washington (awp/sda) - Die Verhandlungen mit den USA über ein Zollabkommen können beginnen. Sollte bis Ende März 2026 kein verbindlicher Text vorliegen, könnten wieder höhere Zölle drohen.Der Bundesrat verabschiedete das Verhandlungsmandat am Mittwoch, wie er gleichentags mitteilte. In einer Absichtserklärung hatten die Schweiz und die USA am 14. November festgelegt, dass "zeitnah" Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Handelsabkommen aufgenommen werden sollten.
___ Rückendeckung vom Parlament
Die zuständigen Parlamentskommissionen konnten sich zum Mandatsentwurf äussern, und sie gaben dem Bundesrat Rückendeckung. Geringfügige Rückmeldungen nahm der Bundesrat am Text noch vor, wie er nun schrieb. Und sollten Themen in die Verhandlungen aufgenommen werden, die im Mandat nicht enthalten sind, werden die Kommissionen erneut konsultiert.
Für gewisse Schweizer Importgüter verhängten die USA im Sommer 2025 pauschale Zusatzzölle von 39 Prozent. Angesichts der Einigung über die Absichtserklärung für Verhandlungen senkten die USA im Dezember diese Zölle auf noch 15 Prozent, rückwirkend per 14. November und basierend auf der Absichtserklärung.
Kurz vor dieser Einigung im Zollstreit hatte eine Delegation der Schweizer Privatwirtschaft im Weissen Haus mit US-Präsident Donald Trump gesprochen, um Zollfragen zu besprechen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) war informiert über das Treffen. Zu reden gaben Geschenke der Unternehmen an Trump.
___ USA setzen Frist
Im Dezember wurde bekannt, dass die USA das Zollabkommen mit der Schweiz bis Ende März 2026 vorliegen haben wollen. Die Frist bis 31. März stand in einem im US-Bundesblatt "Federal Register" veröffentlichten Dokument des US-Handelsbeauftragten. Steht dann kein verbindliches Abkommen, will das Weisse Haus die vorgesehene Anpassung der Strafzölle "gegebenenfalls überprüfen und überdenken".
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schrieb damals auf Anfrage, dass die Verhandlungen zeigen würden, ob dieses Datum eingehalten werden könne. "Ziel ist ein Abschluss im ersten Quartal 2026, wie im Joint Statement vermerkt."
Derzeit prüft der Oberste Gerichtshof der USA Trumps Zollpolitik. Dabei geht es um die Frage, ob sich die Regierung rechtmässig auf ein Notstandsgesetz berufen durfte, um umfangreiche Zölle gegen Dutzende Handelspartner zu verhängen. Im Falle einer Niederlage könnte die Regierung gezwungen sein, Zolleinnahmen zurückzuerstatten.
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