Volkswirtschaft
10.03.2026 11:33:10
Die 2019 gegründete Vereinigung von Schweizer Unternehmern und Wirtschaftsvertretern widersprach am Dienstag vor den Medien in Bern zwei Studien, auf die sich der Bundesrat bei Rahmenabkommen mit der EU stützt - eine von Ecoplan und eine von BAK-Basel.
Die Studie von Ecoplan berechne, dass ohne die Bilateralen I das Bruttoinlandprodukt der Schweiz im Jahr 2045 um 4,9 Prozent tiefer ausfallen würde. Daraus leite Ecoplan einen Einkommensverlust von rund 2500 Franken pro Kopf ab. Eine Studie von BAK-Basel im Auftrag von Economiesuisse komme zu ähnlichen Ergebnissen, kritisiert Autonomiesuisse. Diese Zahlen suggerierten einen erheblichen Wohlstandsverlust für die Schweizer Bevölkerung.
Einer vertieften Überprüfung halten aber laut Autonomiesuisse beide Studien nicht stand: "Bei richtiger Interpretation der Studienergebnisse" sei der Einfluss der Bilateralen I auf die Einkommen der Schweizer Wohnbevölkerung "vernachlässigbar". Die ökonomische Einordnung zeige, dass der unmittelbare volkswirtschaftliche Nutzen der Rahmenverträge minimal sei.
Das institutionelle Kernstück des Vertragspakets sei die dynamische Rechtsübernahme. Während die Schweiz EU-Recht bis heute autonom nachvollziehe und Anpassungen den ordentlichen Gesetzgebungsprozess durchliefen, solle künftig in zentralen Bereichen EU-Recht automatisch und unverändert übernommen werden.
___ Schwächung der direkten Demokratie
Mit der Integrationsmethode werde der Rechtsakt der EU direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung. Diese institutionelle EU-Ausrichtung führe zu einer Schwächung der direkten Demokratie, kritisiert Autonomiesuisse weiter. Mit der dynamischen Rechtsübernahme würden die Möglichkeiten zur politischen Mitwirkung von Volk und Parlament massiv eingeschränkt. Es verbliebe der Schweiz einzig ein Vetorecht.
Die Schweiz verfüge über substanzielle unilaterale und bilaterale Handlungsmöglichkeiten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, betont Autonomiesuisse. Es brauche dazu aber den politischen Willen, diese Handlungsmöglichkeiten auch zu nutzen. Bilateral bestehe zudem mittelfristig die Möglichkeit, den Status quo mit der EU pragmatisch weiterzuführen. Ein Zusammenbruch der Bilateralen I und II bei Ablehnung des Vertragspakets sei sehr unwahrscheinlich.
Nutzen der Bilateralen mit der EU laut Autonomiesuisse gering
Bern (awp/sda) - Der wirtschaftliche Nutzen der Bilateralen Verträge mit der EU sei für die Schweizer Wohnbevölkerung deutlich geringer als vom Bund kommuniziert. Gleichzeitig führe das Vertragspaket zu hohen institutionellen Kosten, die zentrale Pfeiler wie die direkte Demokratie und den Föderalismus systematisch schwächten. Zu diesem Schluss kommt die Vereinigung Autonomiesuisse.Die 2019 gegründete Vereinigung von Schweizer Unternehmern und Wirtschaftsvertretern widersprach am Dienstag vor den Medien in Bern zwei Studien, auf die sich der Bundesrat bei Rahmenabkommen mit der EU stützt - eine von Ecoplan und eine von BAK-Basel.
Die Studie von Ecoplan berechne, dass ohne die Bilateralen I das Bruttoinlandprodukt der Schweiz im Jahr 2045 um 4,9 Prozent tiefer ausfallen würde. Daraus leite Ecoplan einen Einkommensverlust von rund 2500 Franken pro Kopf ab. Eine Studie von BAK-Basel im Auftrag von Economiesuisse komme zu ähnlichen Ergebnissen, kritisiert Autonomiesuisse. Diese Zahlen suggerierten einen erheblichen Wohlstandsverlust für die Schweizer Bevölkerung.
Einer vertieften Überprüfung halten aber laut Autonomiesuisse beide Studien nicht stand: "Bei richtiger Interpretation der Studienergebnisse" sei der Einfluss der Bilateralen I auf die Einkommen der Schweizer Wohnbevölkerung "vernachlässigbar". Die ökonomische Einordnung zeige, dass der unmittelbare volkswirtschaftliche Nutzen der Rahmenverträge minimal sei.
Das institutionelle Kernstück des Vertragspakets sei die dynamische Rechtsübernahme. Während die Schweiz EU-Recht bis heute autonom nachvollziehe und Anpassungen den ordentlichen Gesetzgebungsprozess durchliefen, solle künftig in zentralen Bereichen EU-Recht automatisch und unverändert übernommen werden.
___ Schwächung der direkten Demokratie
Mit der Integrationsmethode werde der Rechtsakt der EU direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung. Diese institutionelle EU-Ausrichtung führe zu einer Schwächung der direkten Demokratie, kritisiert Autonomiesuisse weiter. Mit der dynamischen Rechtsübernahme würden die Möglichkeiten zur politischen Mitwirkung von Volk und Parlament massiv eingeschränkt. Es verbliebe der Schweiz einzig ein Vetorecht.
Die Schweiz verfüge über substanzielle unilaterale und bilaterale Handlungsmöglichkeiten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, betont Autonomiesuisse. Es brauche dazu aber den politischen Willen, diese Handlungsmöglichkeiten auch zu nutzen. Bilateral bestehe zudem mittelfristig die Möglichkeit, den Status quo mit der EU pragmatisch weiterzuführen. Ein Zusammenbruch der Bilateralen I und II bei Ablehnung des Vertragspakets sei sehr unwahrscheinlich.
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