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Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung   13.03.2026 13:03:12

Bundesrat schlägt Erhöhung der Mindestfranchise vor

Bern (awp/sda) - Der Bundesrat will die Krankenkassen-Mindestfranchise in einem ersten Schritt von 300 auf 400 Franken erhöhen. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen.

Der Bundesrat will im Rahmen einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Mindestfranchise in einem ersten Schritt von aktuell 300 Franken auf 400 Franken erhöhen. Kinder sollen von der Regelung ausgenommen bleiben, sofern sie nicht im Rahmen besonderer Versicherungsformen versichert sind. Den entsprechenden Vorschlag schickte die Landesregierung am Freitag in die Vernehmlassung.

Die Änderung des KVG sieht in einem zweiten Schritt auch einen Anpassungsmechanismus im Bereich der Kostenbeteiligung der Versicherten vor. Demnach soll die Franchise künftig erhöht werden, sobald die Kostenbeteiligung unter einen Schwellenwert von 13,5 Prozent der Bruttoleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) fällt. Die Kostenbeteiligung der Versicherten betrifft dabei die Franchise selbst, den Selbstbehalt und die Spitalkosten.

Diese Anpassung erfolgt durch eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung. In den letzten zehn Jahren schwankte die Kostenbeteiligung der Versicherten laut der Landesregierung zwischen 13,4 und 13,9 Prozent.

___ Eigenverantwortung soll gestärkt werden

Die Anpassungen sollen die Belastung für die OKP verringern und damit zu einer leichten Senkung der Krankenkassenprämien führen. Sie müssten jedoch "moderat ausfallen, um einen Verzicht auf die Gesundheitsversorgung sowie die Abstrafung von Personen mit chronischen Erkrankungen zu vermeiden", teilte der Bundesrat weiter mit.

Die Franchisenerhöhung und der Anpassungsmechanismus sollen den Versicherten den Anreiz geben, bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zurückhaltender zu sein. Damit sollen die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und der Anstieg der Gesundheitskosten eingedämmt werden.

Laut dem erläuternden Bericht des eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Gesetzesänderung kann sich eine Minderbelastung der OKP durch eine moderatere Inanspruchnahme von Leistungen im Zuge einer höheren Kostenbeteiligung durch die Versicherten ergeben. Dies wiederum würde einen reduzierten Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung bedeuten. Diese Reduzierung lasse sich jedoch nicht genau beziffern, schreibt das EDI.

___ Bürgerliche setzen sich im Parlament durch

Im März 2025 hatte sich das Parlament für eine Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) und damit für eine Erhöhung der Krankenkassen-Mindestfranchise ausgesprochen. Damit soll die aktuelle Kostensituation in der Grundversicherung besser abgebildet werden.

Massnahmen, welche die Eigenverantwortung der Versicherten im Fokus hätten - wie namentlich die Stärkung der Gesundheitskompetenz oder die Anpassung der ordentlichen Franchise, seien bisher kaum ein Thema gewesen, hiess es damals insbesondere vonseiten der Bürgerlichen.

Auch der Bundesrat hatte im Vorfeld die Annahme beantragt. "Wir sind vorsichtig offen bezüglich der Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten", sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider damals im Nationalrat. "Wir müssen aber sehr vorsichtig vorgehen, insbesondere bei Menschen, die wegen der Kosten nicht zum Arzt gehen."

___ Kosten sind um das Dreifache gestiegen

Seit dem Inkrafttreten des KVG im Jahr 1996 stiegen die Bruttokosten zulasten der Grundversicherung um mehr als das Dreifache. Begründet wird dies mit der Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch-technischen Fortschritt, bestehenden Fehlanreizen insbesondere im ambulanten Bereich sowie der zunehmenden Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen durch die Versicherten.

Der Bundesrat erhöhte die ordentliche Franchise seit dem Inkrafttreten des KVG denn auch mehrmals, das letzte Mal vor zwanzig Jahren. Beim Inkrafttreten betrug die Mindestfranchise 150 Franken. 1998 wurde sie auf 230 Franken erhöht. 2004 fand die bisher letzte Erhöhung auf 300 Franken statt.

2024 wählten 45 Prozent der Erwachsenen die tiefste Franchise, 55 Prozent eine Wahlfranchise, wie der Bundesrat am Freitag weiter mitteilte.

___ Gewerkschaftsbund übt scharfe Kritik

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisierte die Pläne des Bundesrates am Freitag. Die geplante Erhöhung der Mindestfranchise sei eine inakzeptable Zusatzbelastung für die Bevölkerung. Das Ansinnen sei "völlig realitätsfremd und komplett unsolidarisch". Eine höhere Mindestfranchise werde allen voran ältere sowie chronisch kranke Versicherte treffen.

Zudem schade die Massnahme der öffentlichen Gesundheit insgesamt. Denn die "bereits viel zu hohe Kostenbeteiligung der Versicherten" zwinge schon heute immer mehr Patienten zu einem gefährlichem Leistungsverzicht.


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