Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung
23.04.2026 17:09:31
Wenn Grenzgängerinnen oder Grenzgänger ihren Job verlieren, bekommen sie derzeit Arbeitslosengeld von ihrem Wohnstaat. Künftig könnten sie diese Gelder vom Staat, in welchem sie zuletzt einer Arbeit nachgingen, erhalten. Die Mitgliedsstaaten der EU und das Europäische Parlament haben sich am Mittwoch in Brüssel auf eine entsprechende Verordnungsrevision geeinigt, wie beide Institutionen mitteilten.
Die Verordnung ist Teil des Freizügigkeitsabkommens, das die Schweiz mit der EU hat, wie ein Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Bei einer formellen Verabschiedung müsste Brüssel die Revision im zuständigen gemischten Ausschuss einbringen. Eine Übernahme könnte erst "mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweiz" erfolgen, so der Sprecher weiter.
___ Über 400'000 Grenzgänger
Die Schweiz zählt im europäischen Vergleich viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Im vierten Quartal 2025 gingen 411'450 Personen mit Wohnsitz im Ausland einer Arbeit in der Schweiz nach, wie den Zahlen des Bundes zu entnehmen war.
Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger bezahlen Beiträge an die Schweizer Arbeitslosenversicherung. Da aber beim Verlust des Jobs der Wohnstaat Arbeitslosenleistungen erbringt, bezahlt die Schweiz ihren Nachbarstaaten eine Entschädigung. Vergangenes Jahr betrugen die Rückerstattungen an Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien insgesamt 283,3 Millionen Franken, wie das Seco mitteilte.
___ Seco kann Mehrkosten nicht abschätzen
Diese Gelder erstatte die Schweiz, um Leistungen des Wohnstaates für drei Monate zu kompensieren. In Ausnahmefällen würde eine Entschädigung greifen, die die Leistungen für fünf Monate decke, sagte der Sprecher weiter. Ausschlaggebend sei die Beschäftigungsdauer in der Schweiz. Mit der Neuregelung der EU hätten arbeitslos gewordene Personen Anspruch auf Leistungen während mindestens sechs Monaten, wie der Rat der EU festhielt.
Ob diese Änderung für die Schweiz zu Mehrkosten führen würde, blieb unklar. Eine plausible Schätzung zu den Mehrkosten zu machen, sei nicht möglich, solange die Arbeiten in Brüssel nicht abgeschlossen seien, sagte der Seco-Sprecher.
In Brüssel müssen die Mitgliedsstaaten im Rat der EU sowie das Europäische Parlament der Revision noch zustimmen.
EU-Reform will Zuständigkeit für arbeitslose Grenzgänger neu regeln
Brüssel (awp/sda) - Die EU-Gesetzgeber haben sich auf eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger geeinigt. Diese könnte für die Schweiz Mehrkosten bedeuten. Ein definitiver Entscheid steht in Brüssel noch aus.Wenn Grenzgängerinnen oder Grenzgänger ihren Job verlieren, bekommen sie derzeit Arbeitslosengeld von ihrem Wohnstaat. Künftig könnten sie diese Gelder vom Staat, in welchem sie zuletzt einer Arbeit nachgingen, erhalten. Die Mitgliedsstaaten der EU und das Europäische Parlament haben sich am Mittwoch in Brüssel auf eine entsprechende Verordnungsrevision geeinigt, wie beide Institutionen mitteilten.
Die Verordnung ist Teil des Freizügigkeitsabkommens, das die Schweiz mit der EU hat, wie ein Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Bei einer formellen Verabschiedung müsste Brüssel die Revision im zuständigen gemischten Ausschuss einbringen. Eine Übernahme könnte erst "mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweiz" erfolgen, so der Sprecher weiter.
___ Über 400'000 Grenzgänger
Die Schweiz zählt im europäischen Vergleich viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Im vierten Quartal 2025 gingen 411'450 Personen mit Wohnsitz im Ausland einer Arbeit in der Schweiz nach, wie den Zahlen des Bundes zu entnehmen war.
Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger bezahlen Beiträge an die Schweizer Arbeitslosenversicherung. Da aber beim Verlust des Jobs der Wohnstaat Arbeitslosenleistungen erbringt, bezahlt die Schweiz ihren Nachbarstaaten eine Entschädigung. Vergangenes Jahr betrugen die Rückerstattungen an Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien insgesamt 283,3 Millionen Franken, wie das Seco mitteilte.
___ Seco kann Mehrkosten nicht abschätzen
Diese Gelder erstatte die Schweiz, um Leistungen des Wohnstaates für drei Monate zu kompensieren. In Ausnahmefällen würde eine Entschädigung greifen, die die Leistungen für fünf Monate decke, sagte der Sprecher weiter. Ausschlaggebend sei die Beschäftigungsdauer in der Schweiz. Mit der Neuregelung der EU hätten arbeitslos gewordene Personen Anspruch auf Leistungen während mindestens sechs Monaten, wie der Rat der EU festhielt.
Ob diese Änderung für die Schweiz zu Mehrkosten führen würde, blieb unklar. Eine plausible Schätzung zu den Mehrkosten zu machen, sei nicht möglich, solange die Arbeiten in Brüssel nicht abgeschlossen seien, sagte der Seco-Sprecher.
In Brüssel müssen die Mitgliedsstaaten im Rat der EU sowie das Europäische Parlament der Revision noch zustimmen.
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