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28.04.2026 11:18:12
Der vorsitzende Richter der Strafkammer eröffnete am Dienstagmorgen seinen Entscheid. Er begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Tochter des ehemaligen Präsidenten Usbekistans das Land nicht verlassen darf, bevor die Verjährungsfrist abgelaufen ist.
Karimowa verbüsst in ihrer Heimat eine Freiheitsstrafe bis Dezember 2028. Die usbekischen Behörden verweigern ihr die Ausreise vor Verbüssung ihrer Strafe.
Die Verjährungsfrist für die von der Bundesanwaltschaft vorgeworfenen Delikte - insbesondere Geldwäscherei, Korruption und Beteiligung an einer kriminellen Organisation - läuft im Laufe des Jahres 2028 ab. Unter diesen Umständen könne vor Ablauf der Verjährungsfrist kein Urteil gefällt werden, so die Auffassung des Gerichts.
Bundesstrafgericht stellt Verfahren gegen Gulnara Karimova ein
Bellinzona (awp/sda) - Das Bundesstrafgericht stellt das Verfahren gegen Gulnara Karimova ein, weil sie Usbekistan nicht verlassen darf. Das Verfahren gegen die Bank Lombard Odier und einen früheren Vermögensverwalter wird weitergeführt.Der vorsitzende Richter der Strafkammer eröffnete am Dienstagmorgen seinen Entscheid. Er begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Tochter des ehemaligen Präsidenten Usbekistans das Land nicht verlassen darf, bevor die Verjährungsfrist abgelaufen ist.
Karimowa verbüsst in ihrer Heimat eine Freiheitsstrafe bis Dezember 2028. Die usbekischen Behörden verweigern ihr die Ausreise vor Verbüssung ihrer Strafe.
Die Verjährungsfrist für die von der Bundesanwaltschaft vorgeworfenen Delikte - insbesondere Geldwäscherei, Korruption und Beteiligung an einer kriminellen Organisation - läuft im Laufe des Jahres 2028 ab. Unter diesen Umständen könne vor Ablauf der Verjährungsfrist kein Urteil gefällt werden, so die Auffassung des Gerichts.
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