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08.05.2026 11:37:12
Das Gericht für Internationalen Handel in New York hatte zuvor temporäre Zölle von 10 Prozent auf Einfuhren aus der ganzen Welt seit Februar für rechtswidrig erklärt. Mit der zeitlich befristeten Abgabe habe der Präsident seine Befugnisse überschritten, erklärte das Gericht. Es befand, Trump habe das als Grundlage herangezogene Handelsgesetz falsch ausgelegt.
Trump wolle dennoch an seiner Zollpolitik festzuhalten. Die neuen pauschalen Importzölle von 10 Prozent galten als Notlösung, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA Trump im Februar die rechtliche Grundlage für frühere Strafzölle entzogen hatte.
Der Bundesrat nehme den jüngsten Entscheid des US-Gerichts zur Kenntnis, kommentiere die Rechtsprechung amerikanischer Gerichte aber grundsätzlich nicht, erklärte der Sprecher von Bundesrat Guy Parmelins Departement. Ziel der Gespräche mit Washington bleibe ein möglichst diskriminierungsfreier Zugang zum US-Markt sowie langfristige Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen.
Die Schweiz verhandelt seit Monaten mit den USA über ein Handelsabkommen und tiefere Zusatzzölle für Schweizer Exporte. Seit Februar 2026 erheben die USA pauschale Zusatzzölle von 10 Prozent auf Importe, nachdem die Belastungen zuvor zeitweise bis auf 39 Prozent gestiegen waren. Grundlage der Gespräche ist eine gemeinsame Absichtserklärung vom November 2025.
Bundesrat sieht nach neuem US-Zollurteil keine Folgen für Verhandlungen mit USA
Bern (awp) - Der Bundesrat sieht nach dem jüngsten US-Gerichtsentscheid gegen die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump keine direkten Auswirkungen auf die laufenden Handelsgespräche mit den USA. Die Verhandlungen über ein Handelsabkommen werden demnach unverändert weitergeführt, wie ein Sprecher des Wirtschaftsdepartements der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitag mitteilte.Das Gericht für Internationalen Handel in New York hatte zuvor temporäre Zölle von 10 Prozent auf Einfuhren aus der ganzen Welt seit Februar für rechtswidrig erklärt. Mit der zeitlich befristeten Abgabe habe der Präsident seine Befugnisse überschritten, erklärte das Gericht. Es befand, Trump habe das als Grundlage herangezogene Handelsgesetz falsch ausgelegt.
Trump wolle dennoch an seiner Zollpolitik festzuhalten. Die neuen pauschalen Importzölle von 10 Prozent galten als Notlösung, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA Trump im Februar die rechtliche Grundlage für frühere Strafzölle entzogen hatte.
Der Bundesrat nehme den jüngsten Entscheid des US-Gerichts zur Kenntnis, kommentiere die Rechtsprechung amerikanischer Gerichte aber grundsätzlich nicht, erklärte der Sprecher von Bundesrat Guy Parmelins Departement. Ziel der Gespräche mit Washington bleibe ein möglichst diskriminierungsfreier Zugang zum US-Markt sowie langfristige Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen.
Die Schweiz verhandelt seit Monaten mit den USA über ein Handelsabkommen und tiefere Zusatzzölle für Schweizer Exporte. Seit Februar 2026 erheben die USA pauschale Zusatzzölle von 10 Prozent auf Importe, nachdem die Belastungen zuvor zeitweise bis auf 39 Prozent gestiegen waren. Grundlage der Gespräche ist eine gemeinsame Absichtserklärung vom November 2025.
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