Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung
22.05.2026 19:32:11
Geht es nach der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S), sollen Volk und Stände den Bilateralen III zustimmen. Das neu ausgehandelte EU-Vertragspaket soll entsprechend mit einem Übergangsartikel in der Verfassung verknüpft werden.
Diesen fordert die SPK-S mit einer parlamentarischen Initiative. Die Schwesterkommission des Nationalrates (SPK-N) erteilte mit 15 zu 10 Stimmen ihre Zustimmung. Die Ständeratskommission kann somit die verlangte Verfassungsbestimmung ausarbeiten.
___ Übergangsbestimmung umstritten
Geht es aber nach der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK-S), soll lediglich das einfacher erreichbare Volksmehr nötig sein. Die Vorlage des Bundesrates erfülle die Voraussetzungen für das obligatorische Referendum nicht, argumentierte die APK-S und lehnte eine Unterstellung unter das Ständemehr mit 8 zu 5 Stimmen ab.
Die APK-Mehrheit findet auch die Übergangsbestimmung in der Verfassung nicht nötig, um den Abschluss des Änderungsprotokolls über die Personenfreizügigkeit zu erlauben. Es sei kein neues Aufenthaltsrecht vorgesehen, welches dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung widersprechen würde, hält sie zum Entscheid fest.
Die Minderheit der APK-S sieht diesen Widerspruch allerdings und will darum die Übergangsbestimmung in der Verfassung festschreiben. Damit soll das EU-Paket vom Verbot des Abschlusses von völkerrechtlichen Verträgen, welche die Schweiz daran hindern, die Zuwanderung eigenständig zu steuern, ausgenommen werden.
___ Drei Punkte
Die Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) will drei Punkte in die Verfassung schreiben: Zunächst soll das Paket "Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)" genehmigt werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, diese zu ratifizieren.
Zweitens soll der Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung, der nach dem Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative in Kraft trat, nicht für die Stabilisierungsabkommen gelten.
Und drittens soll bei einem Widerspruch zwischen den Abkommen - darunter auch die neuen geplanten Abkommen in den Bereichen Elektrizität, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit - einerseits und der Verfassung oder einem Gesetz andererseits das innerstaatliche Recht Anwendung finden. Dies im Fall, wenn der Verfassungs- oder Gesetzgeber bewusst vom Abkommen abgewichen ist.
Die SPK-S wollte mit ihrem Vorgehen die Behandlung der Vorlage zum EU-Paket nicht verzögern. Sie hatte deshalb die Schwesterkommission gebeten, ihr schon vor der Sommersession grünes Licht zur Ausarbeitung der Vorlage zu geben - was inzwischen erfolgt ist.
Allerdings findet eine Mehrheit der SPK-N auch, dass ein obligatorisches Referendum sui generis zu den EU-Verträgen der einfachere Weg wäre, um Volk und Stände entscheiden zu lassen. Mit 16 zu 9 Stimmen verlangt sie deshalb, dass die Ständeratskommission diese Alternative zur Verfassungsänderung vertieft prüft.
___ Unter Experten umstritten
Nicht nur unter Politikerinnen und Politikern, auch unter Expertinnen und Experten ist es umstritten, ob die Umsetzung des EU-Pakets ein Ständemehr erfordert oder nicht. Das zeigte eine Ende März von der SPK-S durchgeführte, öffentliche Anhörung.
Die SPK-S griff mit ihrer Initiative einen Vorschlag des Juristen Stefan Schmid auf. Dieser hatte in der Anhörung einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem Vertragspaket geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit. Als Ausweg schlug er den Übergangsartikel für die Verfassung vor.
Der Bundesrat schlägt dem Parlament in seiner Botschaft zu den EU-Verträgen die Unterstellung unter das fakultative Referendum vor - also lediglich das Volksmehr. Ebenso beantragt er beim Parlament ein Nein zur Kompass-Initiative, die für das Vertragswerk ebenfalls das doppelte Mehr von Volk und Ständen verlangt.
Das Ständemehr zum EU-Paket wird zum Zankapfel
Bern (awp/sda) - Ob die EU-Verträge dem Ständemehr unterstellt werden müssen oder nicht, ist umstritten. Zwei Kommissionen des Ständerates sind in dieser Frage unterschiedlicher Meinung.Geht es nach der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S), sollen Volk und Stände den Bilateralen III zustimmen. Das neu ausgehandelte EU-Vertragspaket soll entsprechend mit einem Übergangsartikel in der Verfassung verknüpft werden.
Diesen fordert die SPK-S mit einer parlamentarischen Initiative. Die Schwesterkommission des Nationalrates (SPK-N) erteilte mit 15 zu 10 Stimmen ihre Zustimmung. Die Ständeratskommission kann somit die verlangte Verfassungsbestimmung ausarbeiten.
___ Übergangsbestimmung umstritten
Geht es aber nach der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK-S), soll lediglich das einfacher erreichbare Volksmehr nötig sein. Die Vorlage des Bundesrates erfülle die Voraussetzungen für das obligatorische Referendum nicht, argumentierte die APK-S und lehnte eine Unterstellung unter das Ständemehr mit 8 zu 5 Stimmen ab.
Die APK-Mehrheit findet auch die Übergangsbestimmung in der Verfassung nicht nötig, um den Abschluss des Änderungsprotokolls über die Personenfreizügigkeit zu erlauben. Es sei kein neues Aufenthaltsrecht vorgesehen, welches dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung widersprechen würde, hält sie zum Entscheid fest.
Die Minderheit der APK-S sieht diesen Widerspruch allerdings und will darum die Übergangsbestimmung in der Verfassung festschreiben. Damit soll das EU-Paket vom Verbot des Abschlusses von völkerrechtlichen Verträgen, welche die Schweiz daran hindern, die Zuwanderung eigenständig zu steuern, ausgenommen werden.
___ Drei Punkte
Die Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) will drei Punkte in die Verfassung schreiben: Zunächst soll das Paket "Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)" genehmigt werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, diese zu ratifizieren.
Zweitens soll der Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung, der nach dem Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative in Kraft trat, nicht für die Stabilisierungsabkommen gelten.
Und drittens soll bei einem Widerspruch zwischen den Abkommen - darunter auch die neuen geplanten Abkommen in den Bereichen Elektrizität, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit - einerseits und der Verfassung oder einem Gesetz andererseits das innerstaatliche Recht Anwendung finden. Dies im Fall, wenn der Verfassungs- oder Gesetzgeber bewusst vom Abkommen abgewichen ist.
Die SPK-S wollte mit ihrem Vorgehen die Behandlung der Vorlage zum EU-Paket nicht verzögern. Sie hatte deshalb die Schwesterkommission gebeten, ihr schon vor der Sommersession grünes Licht zur Ausarbeitung der Vorlage zu geben - was inzwischen erfolgt ist.
Allerdings findet eine Mehrheit der SPK-N auch, dass ein obligatorisches Referendum sui generis zu den EU-Verträgen der einfachere Weg wäre, um Volk und Stände entscheiden zu lassen. Mit 16 zu 9 Stimmen verlangt sie deshalb, dass die Ständeratskommission diese Alternative zur Verfassungsänderung vertieft prüft.
___ Unter Experten umstritten
Nicht nur unter Politikerinnen und Politikern, auch unter Expertinnen und Experten ist es umstritten, ob die Umsetzung des EU-Pakets ein Ständemehr erfordert oder nicht. Das zeigte eine Ende März von der SPK-S durchgeführte, öffentliche Anhörung.
Die SPK-S griff mit ihrer Initiative einen Vorschlag des Juristen Stefan Schmid auf. Dieser hatte in der Anhörung einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem Vertragspaket geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit. Als Ausweg schlug er den Übergangsartikel für die Verfassung vor.
Der Bundesrat schlägt dem Parlament in seiner Botschaft zu den EU-Verträgen die Unterstellung unter das fakultative Referendum vor - also lediglich das Volksmehr. Ebenso beantragt er beim Parlament ein Nein zur Kompass-Initiative, die für das Vertragswerk ebenfalls das doppelte Mehr von Volk und Ständen verlangt.
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