News story
Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung   16.06.2026 13:50:16

Vertragspaket als einzig gangbarer Weg für Beziehungen Schweiz-EU

Luxemburg (awp/sda) - Die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU ist gemäss den EU-Staaten nur mit dem bilateralen Vertragspaket möglich. Der Rat der Mitgliedstaaten hat am Dienstag in Luxemburg die Beziehungen zur Schweiz einer Bewertung unterzogen und entsprechende Schlussfolgerungen verabschiedet.

___ WIE WERTET DER RAT DIE BEZIEHUNGEN ZUR SCHWEIZ?

Die Schweiz gilt nach den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) als einer der engsten Partner der Europäischen Union (EU), wie der Schlussfolgerung und einer beigefügten Mitteilung zu entnehmen war. Die Partnerschaft basiere auf gemeinsamen Werten und Grundsätzen wie Demokratie, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und der zentralen Bedeutung einer regelbasierten internationalen Ordnung.

___ WAS SAGT DER RAT ZUM VERTRAGSPAKET?

Er unterstreicht, dass der erfolgreiche Ausgang des Vertragspakets entscheidend für die Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen ist. Der Status quo wäre kein gangbarer Weg, weil die Zusammenarbeit mit den bestehenden Abkommen erodiere, weil sich die Gesetze in der EU weiterentwickelten. Diese könne zu wirtschaftlicher und politischer Instabilität führen.

In diesem Zusammenhang betonte der Rat, wie wichtig eine dynamische Anpassung an sich weiterentwickelnde EU-Vorschriften sei, um langfristige Kohärenz und gegenseitigen Nutzen zu gewährleisten. Eine solche Übernahme sieht das unterzeichnete Vertragspaket vor.

___ SAGT DER RAT ETWAS ZUR AUFTEILUNG DES PAKETS?

Ja, in den Schlussfolgerungen wird festgehalten, dass die Abkommen als ein ausgewogenes Paket ausgehandelt wurden, das den gegenseitigen Interessen der EU und der Schweiz Rechnung trage. Deshalb müsse es als Gesamtpaket verabschiedet werden.

In der Schweiz schnürte der Bundesrat das Paket auf und unterbreitete es dem Parlament in vier Bundesbeschlüssen: einen zur Stabilisierung der bestehenden Abkommen und je einen zu den neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Nach Ansicht des Bundesrates wäre es möglich, dass nicht alle neuen Abkommen erfolgreich ratifiziert werden. Ohne den Stabilisierungsteil könnten die neuen Abkommen aber nicht in Kraft treten.

___ WAS SAGT DER RAT ZUM PROGRAMMABKOMMEN?

Der Rat erwartet, dass die Schweiz ab dem 1. Januar 2027 als assoziierter Staat am EU-Bildungsprogramm Erasmus plus teilnimmt. Das sei im Abkommen zur Teilnahme der Schweiz an den Programmen der EU vereinbart worden.

Dieses Abkommen ist auch Teil des Pakets, wird aber vorläufig angewendet. So können sich etwa Forschende aus der Schweiz bereits seit Anfang 2025 auf Zuschüsse des EU-Forschungsprogramms Horizon Europe bewerben.

Für die Teilnahme an Erasmus plus muss das Schweizer Parlament noch dieses Jahr einen entsprechenden Kredit genehmigen. Eine vorberatende Kommission des Parlaments lehnte den Kredit ab, eine andere sprach sich knapp dafür aus. Das Schlusswort haben die eidgenössischen Räte.

___ WAS HALTEN DIE SCHLUSSFOLGERUNGEN SONST NOCH FEST?

Der Rat begrüsst die Abstimmung der Standpunkte in Bezug auf die Verurteilung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Er würdigt zudem die Unterstützung der Schweiz für die Ukraine.

Weiter würdigt er etwa die Abstimmungen der Standpunkte bezüglich der Klimapolitik oder der Bewahrung des multilateralen Systems mit den Vereinten Nationen (UNO) als Kernstück. Insgesamt erstrecken sich die Schlussfolgerungen auf sechs Seiten und umfassen 25 Paragraphen.

___ HAT DER RAT EINZIG DIE BEZIEHUNGEN ZUR SCHWEIZ BEWERTET?

Nein. Die Schlussfolgerungen beziehen sich auf den homogenen erweiterten Binnenmarkt und auf nicht der EU angehörende westeuropäische Länder und die Färöer. Zusätzlich zur Schweiz wurden auch die Beziehungen zu Norwegen, Island und Liechtenstein - die dem EWR angehören - sowie Andorra, San Marino, Monaco und den Färöern neu bewertet.

___ WELCHEN STELLENWERT HABEN DIE SCHLUSSFOLGERUNGEN:

Die Schlussfolgerungen sind eine politische Bewertung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Der Rat erneuert sie in der Regel alle zwei Jahre. Allerdings stammen die letzten zur Schweiz aus dem Jahr 2019.

In der Folge des Abbruchs der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen im Mai 2021 verschlechterten sich die Beziehungen zwischen Bern und Brüssel. Der Wille für eine Aktualisierung der Schlussfolgerungen fehlte bis anhin. Die jetzige Verabschiedung kann deshalb als eine Verbesserung und Normalisierung der Beziehungen gedeutet werden.


Zum gleichen Thema

POLITIK, REGIERUNG, PARLAMENT, BUNDESVERWALTUNG 16.06.2026 11:44:12 Hotels sollen nicht mehr von Mehrwertsteuer-Sondersatz profitieren

Betroffene Instrumente

N/A