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Volkswirtschaft   17.06.2026 13:12:10

Lohndumping: In der Schweiz bestehen weiterhin Ungleichheiten

Bern (awp/sda) - In der Schweiz sind im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Schutz vor Lohndumping 2025 rund 38'500 Unternehmen und 147'000 Personen kontrolliert worden. Das Mindestkontrollziel wurde damit erreicht.

Im Berichtsjahr wurden 7 Prozent der Schweizer Betriebe und 27 Prozent aller entsandten Arbeitnehmenden einer Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen unterzogen, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Mittwoch mitteilte. Zudem wurde der Erwerbsstatus von 34 Prozent der aus dem EU/Efta-Raum stammenden selbständigen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringenden überprüft.

___ Häufiges Lohndumping

Die Inspektoren stellten dabei bei fast einem Viertel der Entsendebetriebe in Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen Lohndumping fest. Die Verstossquote lag hier bei von 24 Prozent.

Die kantonalen Kommissionen stellten Lohnunterbietungen in 21 Prozent der Unternehmen fest, die Arbeitnehmer entsenden, sowie in 10 Prozent der kontrollierten Schweizer Unternehmen. Bei den selbstständigen Dienstleistern aus der EU/Efta wurde in 9 Prozent der Fälle der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit vermutet.

Im Falle von Lohndumping, also wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmenden unterhalb der üblichen Löhne entlohnt, leiten die Kommissionen Konsultationsverfahren zwischen den Entsendungsunternehmen und den Schweizer Unternehmen ein. Im vergangenen Jahr wurden rund 1800 Schlichtungsverfahren eröffnet, wie das Seco schreibt. Zudem wurden 675 Sanktionen wegen Nichteinhaltung der Mindestlohnbestimmungen verhängt.

Auf die Kantone Tessin (23 Prozent), Zürich (15 Prozent) und Genf (12 Prozent) entfielen zusammen die Hälfte der bei Schweizer Arbeitgebern durchgeführten Kontrollen.

___ Gewerkschaften fordern mehr Schutz

Laut dem Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse zeigt der am Mittwoch veröffentlichte Bericht, dass der Lohnschutz in der Schweiz funktioniert. Dank der flankierenden Massnahmen könnten Lohnunterbietungen festgestellt und fehlbare Arbeitgebende sanktioniert werden.

2025 sei das Ausmass der Lohnunterbietungen gegenüber den Vorjahren weitgehend stabil geblieben, teilte Travailsuisse weiter mit. Gleichzeitig verdeutlichten die teilweise verbreiteten Lohnunterbietungen in verschiedenen Branchen und Regionen, wie wichtig wirksame Lohnkontrollen seien. Travailsuisse erachtet es als zentral, dass der Lohnschutz weiter gestärkt wird und bestehende Lücken geschlossen werden können.

Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erklärte, dass "wo kontrolliert wird, werden Missbräuche festgestellt". Doch viele Kantone setzten den Lohnschutz nicht richtig um. Sie kontrollierten zu wenig und erliessen auch bei wiederholtem Lohndumping keine Mindestlöhne.

Die flankierenden Massnahmen wurden vor über 20 Jahren als Ergänzung zur Personenfreizügigkeit eingeführt. Sie garantieren allen in der Schweiz tätigen Arbeitnehmern einen Schweizer Lohn.


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